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Athen und die Demokratie
#1
In der ersten Hälfte des 5. Jhs vC begann sich in Athen eine politische Ordnung zu entwickeln (und die Adelsherrschaft abzulösen), zu der ↗Thukydides (2,37) meinte, dass der Name dieser politischen Ordnung als "demokratίa" bekannt geworden sei, weil sie sich nicht auf wenige, sondern auf die überwiegende Zahl (der Bürger) stützt.

Was demokratίa für die Griechen bedeutete, ist schon aus dem Wort herauszulesen: Das Volk (démos) übt die die Macht aus (krátein).

Erste demokratische Elemente sind bereits in der ↗Verfassung ↗Solons auszumachen. Unter (und nach) ↗Kleisthenes wurden diese weiterentwickelt. Das fertige Konzept für die "Volksmacht", wie sie in Athen im 5. u. 4. Jh. praktiziert wurde, dürfte etwa ab 470/60 vC  vorgelegen haben.

Zu keiner Zeit war die ↗Demokratie, wie sie in Athen gepflegt wurde, eine solche, die auch modernen Ansprüchen genügen würde.

Auf dem Höhepunkt der athenischen Demokratie (vor 430 vC, kurz vor Ausbruch des ↗Peloponnesischen Krieges) lebten in Attika 250000 – 300000 erwachsene Menschen. Ca. 80000 davon waren ↗Sklaven, ca. 25000 Metöken, also dauernd ansässige Fremde. Beide Gruppen nahmen am politischen Leben nicht Teil, auch die Ehefrauen der Vollbürger waren von allen politischen Entscheidungen ausgeschlossen.

Ende des 5. Jhs war die "demokratische Staatsform" auch unter den anderen griechischen Stadtstaaten sehr verbreitet gewesen, dennoch wird sie vor allem mit dem politischen System in Athen in Zusammenhang gebracht, möglicherweise auch deshalb, weil zu den Athener Verhältnissen die Quellen reichhaltiger sind als zu jenen anderer antiker Stadtgesellschaften.

Damit auch wirklich alle an der "Macht" teilhaben konnten, wurde für Amtsträger ein Taggeld ausbezahlt. Dieses Taggeld orientierte sich am Einkommen einfacher Arbeiter und war für die Lebenshaltung einer Kleinfamilie ausreichend.

Was die Demokratie in Athen ausmachte, hat ↗Aristoteles (allerdings mit spürbarer Distanz) festgehalten:

Grundlage der demokratischen Staatsform ist die Freiheit;  man pflegt nämlich zu behaupten, dass die Menschen nur in dieser Staatsform an der Freiheit teilhaben, und erklärt, dass danach jede Demokratie strebe. Zur Freiheit gehört aber erstens, dass man abwechselnd regiert und regiert wird. Denn die demokratische Gleichheit besteht darin, dass man nicht der Würde, sondern der Zahl nach Gleichheit walten lässt; wo diese Gerechtigkeit herrscht, da muss die Menge Herr sein, und was die Mehrzahl billigt, das muss das Gültige und das Gerechte sein. Man sagt nämlich, es sei gerecht, dass jeder Bürger das Gleiche habe. So sind denn in der Demokratie die Armen mächtiger als die Reichen. Denn sie sind zahlreicher, und maßgebend ist die Meinung der Mehrzahl. Dies ist also das eine Zeichen, das alle Demokraten als Wesenszug dieser Verfassungsform angeben. Ein anderes ist, dass man leben kann, wie man will. Sie sagen, dies eben sei die Leistung der Demokratie; denn nicht zu leben, wie man wolle, sei charakteristisch für Sklaven. Dies ist also die zweite Eigenschaft der Demokratie. Von daher kommt denn, dass man sich nicht regieren lässt, am besten von überhaupt niemandem, oder dann doch nur abwechslungsweise.

Auch dies trägt also zur Freiheit im Sinne der Gleichheit bei
(Aristot. pol. 1317a  40-1317b 16).

↗Platon hingegen war der Demokratie gegenüber eindeutig ablehnend eingestellt. Sie war es, die den Tod des ↗Sokrates zu verantworten hatte. Herrschaftslos (ánarchos) nannte er diese (Plat. rep. 558c) und er vermutet, dass es die Demokratie sei, aus der die Tyrannei, die strengste und wildeste Knechtschaft, entstehe (Plat. rep. 564a,b).

Das oberste Organ der Volksherrschaft in Athen war die Volksversammlung (ekklesίa). Die Regierung wurde durch Los bestimmt; alle Beschlüsse der Regierung wurden vor die Volksversammlung gebracht (Herod. 3, 80, 6). Damit möglichst alle Bürger an der Volksversammlung teilnehmen konnten, die das wollten, wurde sie im frühen 5. Jh vC vom Marktplatz (agora) weg in eine Örtlichkeit (der Pyrx) verlegt, die einer größeren Anzahl von Menschen (etwa 20000) Platz bot. Zumindest vierzigmal im Jahr traten die Athener Bürger zusammen, um über Dinge, die in einer Tagesordnung vermerkt waren, zu beraten.

Wenn es verfassungskonform war, konnte die ↗Ekklesie über jede beliebige Frage beraten. Jeder Vollbürger konnte bei der zuständigen Behörde (↗Rat der Fünfhundert) einen Antrag einbringen, über den zu entscheiden war.


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MfG B.
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