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Archon
#1
Archon (ἄρχων = griech. Gebieter, Herrscher).

1.

Titel der obersten Beamten in griechischen Stadtstaaten.

Nach der Überlieferung wurde in ↗Athen das Königtum (etwa um 1000 vC) abgeschafft und die oberste Staatsgewalt durch auf Lebenszeit gewählte Archonten ausgeübt.

Ab 713 vC wurden die Archonten auf zehn Jahre, ab 683vC auf ein Jahr bestellt und die Macht (Zuständigkeiten) auf neun Personen aufgeteilt. Der Archon eponymos war für die innere Verwaltung zuständig. Nach ihm wurde auch das Jahr benannt. Der Archon basileus war für religiöse Angelegenheiten zuständig, der Archon polemarchos Oberbefehlshaber des Heeres.

Dazu kamen sechs Archonten (Thesmotheten = griech. Gesetzgeber), die die Aufsicht über die Bürgerlisten führten und für Bürgerrechtsverleihungen zuständig waren. Darüber hinaus hatten sie Gesetzesvorlagen und Beschlüsse auf Rechtskonformität zu überprüfen und Klagen in Strafsachen zu bearbeiten.

Mit der ↗Solonischen Verfassung (594 vC) wurden die Befugnisse der Archonten durch den ↗Rat der Vierhundert und die Volksversammlung eingeengt. Mit der Reform des ↗Kleisthenes wurden die Archonten-Ämter mittels Losentscheids besetzt und waren damit bedeutungslos und zu Ehrenämtern geworden.

2.

Unter den griechischen Kaisern trugen Provinzgouverneure den Titel Archon.

3.

In der ↗Griechischen Kirche der Titel für jene ↗Priester (Kirchenvorsteher), die das Verzeichnis der geweihten Kirchen führten und die Heilige Salbe aufbewahrten.

4.

Gemeindevorsteher in jüdischen Gemeinschaften in der ↗Diaspora (vornehmlich in Syrien).


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MfG B.
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