01-08-2012, 11:35
(31-07-2012, 22:36)petronius schrieb:(31-07-2012, 18:30)gio schrieb: Ich sehe keinen widerspruch zw. der Faehigkeit in die Zukunft sehen zu koennen , wenn mal will, und der Schoepfung den freien Willen zu geben....
natürlich nicht
wenn es bedeutet, daß zur gewährung des "freien Willens" vorübergehend die "Faehigkeit in die Zukunft sehen zu koennen" sozusagen abgeschaltet wird
Genau....
Wenn man eine Faehigkeit hat, kann man sie doch anwenden wann
man will, oder etwa nicht?
Also passt das Bild.....