09-01-2013, 12:15
(09-01-2013, 07:08)Syrius schrieb: Die Misshandlung eines Kindes hat doch mit Karma des Kindes nichts zu tun.
Warum nicht? Weil es aktives Handeln einer (anderen) Person ist? Gilt nur als Karma, was unabhängig von irgendeines Menschen Tätigkeit geschieht? Was wäre, wenn das gleiche Kleinkind überfahren wird und stirbt? Das wäre Unglück, das durch eine andere Person verursacht wurde, aber diese Verursachung geschah nicht mit Absicht, sondern aus Versehen. Sind solche ungewollten Handlungen zum Schaden anderer deren Karma oder nicht? Muss jemand, der durch ein Augenblicksversagen (z.B.: Radfahrer im Straßenverkehr übersehen) einen anderen Menschen geschädigt oder gar getötet hat, im Jenseits dafür geradestehen oder nicht?
Oder hat das nichts damit zu tun, und das Karma gilt nur für Leute, die bereits über den angeblichen Sinn für ihr Unglück nachdenken können? Das wäre nachvollziehbar, denn jemanden als Strafe oder Besserung leiden zu lassen, der gar nicht dazu in der Lage ist, den Grund zu verstehen, wäre kontraproduktiv.
Oder ist das Unglück eines zu Tode geprügelten zweijährigen Kindes auch für Karma-Gläubige so entsetzlich, dass jede Hineininterpetierung eines Sinns bzw. einer göttlichen Absicht als zynisch und ungerecht erkannt wird?