Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kongregation
#1
Kongregation (v. lat. grex = Herde, Schar) = Versammlung, Vereinigung.

In der ↗katholischen Kirche wird der Begriff mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht.

1.

Verschiedene Zweige innerhalb eines religiösen ↗Ordens, denen ein ↗Generalabt (↗Erzabt, ↗Abtpräsens) vorsteht.

Bei den ↗Benediktinern beispielsweise (mit modifizierten Ordensregeln): Bursfelder Kongregation, Mauriner Kongregation.

2.

Vom ↗Papst bestätigte religiöse Gemeinschaften, die für den Eintritt in die Gemeinschaft nur die einfachen ↗Gelübde (vota simplicia) abverlangen.

Beispiele: Schulbrüder, Schulschwestern, Englische Fräulein, u.a.

Von diesen separiert zu nennen sind Gemeinschaften (congregationes saeculares), die den Beitrittswilligen keine oder nur eines oder zwei der drei Gelübde (oder auch alle drei aber nicht auf Lebenszeit) abverlangen.

Beispiele: Lazaristen, Vinzentinerinnen, Väter vom Heiligen Geist, u.a.

3.

Kongregation werden auch Kardinalsausschüsse genannt, die vom Papst mit besonderen Aufgaben betraut sind und denen jeweils ein Präfekt vorsteht.

Beispiele: Congregatio sancti officii (inquisitionis) (↗Glaubenskongregation), Congregatio visitationis apostolicae (Kongregation für die bischöfliche Visitationspflicht), etc.


● Zum Inhaltsverzeichnis des Lexikons
MfG B.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste