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Glaubensfreiheit im Islam
(17-11-2013, 15:18)Bion schrieb:
(17-11-2013, 13:51)Bankasius schrieb: In weiten Teilen des Dar al-Islam droht Konvertiten die Todesstrafe,...

Da Du Dich hier zu einem einzigen Thema zu Wort meldest, solltest Du Dich mit diesem auch ein wenig über die Inhalte rechter Hetzseiten hinaus vertraut machen.

Faktum ist: Nicht in weiten Teilen des Dar al-Islam, sondern in einigen wenigen islamischen Gesellschaften droht bei Glaubensabfall die Todesstrafe.

In einem Religionsforum beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit Religion und dazu gehört neben der in Europa am stärksten vertretenen Religion, dem Christentum, auch die am zweitstärksten vbertretene, aber im Gegensatz zum Christentum Westeuropas ständig beträchtlichen Zuwachs erfahrende Religion, dem Islam. Und von "rechten Hetzseiten" schöpfe ich mein Wissen nun durchaus nicht. Islamische Websites und Foren von Muslimen für Muslime sind da wesentlich aufschlussreicher. Im Übrigen hielt ich vor noch gar nicht langer Zeit den Islam für eine Religion wie alle andere auch - nichts, was mich anziehen könnte, aber für ausreichend Vernunft-bezogen, eine relativ freie Gesellschaft nicht ihren Glaubensregeln unterwerfen zu wollen. Gespräche mit Exiliranern haben mich veranlasst, mich mit grundlegenden Forderungen des Islam zu beschäftigen. Wie aktuell diese Forderungen noch immer sind, dokumentiert die z.Z. stattfinden Entwicklung in der islamischen Welt !!!

Zur Glaubensfreiheit: Es geht mir nicht nur um die islamrechtlich korrekte Todesstrafe für Apostasie, sondern um generelle Folgen der Apostasie im Islam. Dazu:

Selbst in Fällen, in denen der Abfall vom Islam keine strafrechtlichen Konsequenzen hat, drohen in einigen islamischen Ländern zivilrechtliche Folgen, die dort mit dem klassischen islamischen Recht begründet werden. Strafen können sein:

die Ehe zwischen dem Apostaten und dem muslimischen Ehepartner wird aufgelöst (z.B. Nasr Hamid Abu Zaid),
die gemeinsamen Kinder bleiben Muslime und sind vom muslimischen Elternteil zu erziehen,
erbrechtliche Ansprüche eines Apostaten/einer Apostatin sind islamrechtlich erloschen,
das Vermögen des Apostaten wird vom Staat eingezogen.


Und das sind die Staaten, in denen Apostasie mit dem Tod bestraft werden kann:

Im Sudan (StGB aus dem Jahre 1991, Art. 126), Jemen und Iran sowie in Saudi-Arabien, Katar, Pakistan, Afghanistan, Somalia und in Mauretanien (StGB aus dem Jahre 1984, Art. 306) kann Abfall vom Islam noch heute mit dem Tode bestraft werden, und es werden vereinzelt auch Hinrichtungen durchgeführt, so etwa im Jahre 2000 bei einem somalischen Staatsbürger. Der Gelehrte Mahmud Muhammad Taha wurde im Sudan am 18. Januar 1985 offiziell wegen „erwiesener Apostasie“ hingerichtet. Pakistan plante im Jahre 2007 die Einführung eines Gesetzes, das die Todesstrafe für männliche Apostaten und lebenslange Haft für weibliche vorsieht. Zwei muslimische Zeugen sollten für eine Verurteilung ausreichen.

Und jetzt noch ein

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten

RechtsgutachtenEin Rechtsgutachten (fatwa) des Fatwa-Ausschusses der Azhar, der renommiertesten Institution des sunnitischen Islam, über die Tötung von Apostaten aus dem Jahr 1978. Übersetzung des Originaldokumentes aus dem Arabischen:

„al-Azhar. Fatwa-Ausschuss.
Im Namen des barmherzigen und gnädigen Gottes.
Frage des Herrn Ahmad Derwisch; er hat diese Frage durch Herrn (Name nicht sichtbar), deutscher Staatsangehörigkeit, vorgelegt:
Ein Mann muslimischen Glaubens und ägyptischer Staatsangehörigkeit heiratete eine Frau christlichen Glaubens und deutscher Staatsangehörigkeit. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
1. Was ist das Urteil des Islams über den Status dieser Person mit Hinblick auf die islamischen Strafen?
2. Werden seine Kinder als Muslime oder als Christen angesehen? Was ist das Urteil?“

Die Antwort:

„Alles Lob gebührt Gott, dem Herrn der Welten. Segen und Friede sei mit dem Siegel der Propheten, unserem Herrn Muhammad, seiner Familie und allen seinen Gefährten.
Hiermit erteilen wir Auskunft: Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.
Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet.
Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.

(unleserliche Unterschrift):
Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in der Azhar.

Datum: 23. September 1978.


Alle Zitate aus der "rechten Hetzseite" Icon_wink Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam
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(18-11-2013, 00:05)indymaya schrieb: "Tolleranz predigt der Islam immer nur dort, wo er in der Minderheit ist"
Joachim Kardinal Meisner (Erzbischof von Köln)

Das ist innerislamisch nicht anders.
Meisner hat evtl. das auf Molems unter sich bezogen.

Vielleicht hat er youtube gesehen:
"Sheikh Dr.Hassan Dabbagh: Die Gefahr des Schiismus.", etwa 16min.
(der Iman von Leipzig, gern gesehener Talkgast gesehen)

In dem Video gehts um Gefahren des Schiismus, weit ausgebreitet
mit den üblichen Toten, Kinder und Frauen, Antiamerikanismus....

Die Kernaussage jedenfalls gegen die Schiiten:
"Jetzt sind die Masken gefallen, wo sind die Leute geblieben die von Schutz der Rechte sprechen.
Ihre Bücher sind da, Leute ihr müsst aufwachen, das ist Plan, Plan gegen den Islam und die sind befreundet alle zusammen.

Ich habe meine Pflicht getan, ich warne euch gegen shia.
Sie kommen langsam, sind immer ruhig und gute Leute, bis sie Kraft haben, dann zeigen sie uns. Bestes Beispiel ist Irak.
"

Sowas muss Meisner wohl gemeint haben, nicht hier.
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(18-11-2013, 00:05)indymaya schrieb: "Tolleranz predigt der Islam immer nur dort, wo er in der Minderheit ist"
Joachim Kardinal Meisner

Hier stimme ich Kard. Meisner, dem ich nicht gerade Hochachtung zolle, ausnahmsweise zu -voll und ganz, sogar.
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(18-11-2013, 01:35)Bankasius schrieb:
(18-11-2013, 00:05)indymaya schrieb: "Tolleranz predigt der Islam immer nur dort, wo er in der Minderheit ist"
Joachim Kardinal Meisner

Hier stimme ich Kard. Meisner, dem ich nicht gerade Hochachtung zolle, ausnahmsweise zu -voll und ganz, sogar.
Das ist doch ein Allgemeinplatz, welche einflusslose Gruppe
würde schon den Rest gegen sich aufbringen.
Da ist soziales Kümmern angesagt.

Aber gut das ein Kardinal zum gleichen Erkenntnisstand wie
Mohammed in Mekka gelangt ist.
Das lässt hoffen.
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+++youtube.com/watch?v=YZAdKLeu9wA
(sheikh dr. hassan dabbagh wiki)

Ist das nicht der Salafist, der bei Sandra Maischberger in der Sendung mit Herrn Bosbach diskutiert hat, bei dem Herr Bosbach mit der Relation von Minderheit und Mehrheit argumentierte ?

+++de.wikipedia.org/wiki/Hassan_Dabbagh
Zitat:Dabbagh sowie sein Verein Islamische Gemeinde in Sachsen – Al-Rahman-Moschee e. V. werden vom Verfassungsschutz beobachtet.

In einem Video machte er sich über die Sufi`s lustig, erkannte sie nicht als Muslime.
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(18-11-2013, 01:29)Bankasius schrieb: Und jetzt noch ein

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten...

Dieses Gutachten drückt die Rechtsmeinung der Verfasser aus. Auf die Rechtsunterworfenen in Ägypten hat das ebenso wenig Auswirkung, wie das Gutachten gegen die weibliche Beschneidung.

Niemand schert sich drum!

Vielleicht könntest Du nachreichen wie viele Menschen in Ägypten wegen Apostasie, sagen wir die letzten 50 Jahre, hingerichtet wurden?
MfG B.
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Im Iran ist ja der oberste Religionsführer nicht ganz ohne Einfluss und äußerst
fleißig in der Fatwa Produktion.
"n diesen Fatwas bezeichnet er erneut furchtbare Strafen – dabei spricht er von ‚Begriffen’ – als unverzichtbar. Er schreibt: „Die Erfüllung von Begriffen während der Zeit der Abwesenheit (damit bezieht er sich auf den 12. Imam der Schiiten, der vor Jahrhunderten in die Verborgenheit entrückt worden sein soll) ist wesentlich, und die Velayat ist in dieser Beziehung die Herrschaft über die Muslime.“ (Nr. 18)

Khamenei verwendet alle Kraft auf die Verhinderung des freien Zugangs zu Informationen für das Volk und schreibt in diesen Fatwas: „Der Erwerb, Besitz, die Installation und die Reparatur von Satelliten-Schüsseln sind nicht gestattet.“ „Diesbezügliche Gesetze müssen befolgt werden.“ „Es ist von vitaler Bedeutung, das Ansehen von Filmen zu vermeiden, die die heiligen Werte (des Regimes) beleidigen“. Ebenso ist der Besuch von Internet-Cafés sowie ihr Betreiben zum Gelderwerb nicht angemessen. (Nummern 491, 492 und 493)

Khamenei betont: „Die Förderung von Musik und musikalischer Unterricht, die Bildung musikalischer Klassen, ist, wenn die Musik halal (auflösend, zersetzend) sein könnte, nicht verträglich ... mit den Zielen des Establishments.“ Und: „Es ist nicht erlaubt, Sängerinnen zuzuhören, die von verderbten Dingen voll sind.“ (Nummern 464 und 466) Nach diesen Fatwas ist Tanz für Männer „haram“ (ungesetzlich); der Tanz von Frauen für Frauen gilt als nicht statthaft. „Das Tragen von Tüchern und anderen Kleidungsstücken, die als nicht-islamisch angesehen werden, ist, da es die degenerierte westliche Kultur befördert, nicht gestattet.“ (Nr. 478)

In diesen repressiven und inhumanen Fatwas schreibt Khamenei auf der einen Seite über die Teilnahme an klösterlichen Zeremonien: „Man muß die Teilnahme an solchen Zeremonien vermeiden ebenso wie die Förderung solcher Zentren.“ Auf der anderen Seite ergeht die Anordnung, daß „man jegliche Beziehung zu der ‚zerstreuenden Sekte’ (gemeint sind die Bahai) vermeiden muß.“ (Nummern 260 und 475)

Diese Serie besteht aus fast 500 von Khamenei in den letzten Jahren festgelegten Fatwas. "
*http://www.ncr-iran.org/de/menschenrechte-mainmenu-56/6125-iran-khameneis-neue-fatwas-zur-steigerung-der-repression
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(17-11-2013, 13:51)Bankasius schrieb: Das ist die Glaubensfreiheit im Islam:

Jeder darf zum Islam konvertieren, aber keiner darf dieser Religion Tschüss sagen, egal ob er als Muslim geboren ist oder zum Islam konvertierte. In weiten Teilen des Dar al-Islam droht Konvertiten die Todesstrafe, in GB votieren 36% der dort geborenen, europöäische Schulen absolviert habenden Muslime für die Todesstrafe für Konvertiten, in D, wo Scharia-Gerichte allenfalls illegal urteilen, wird die in vorauseilendem Gehorsam vollzogene Vollstreckung dieser Strafe "Ehrenmord" genannt

mord ist mord

ob jemand ihn als "in vorauseilendem Gehorsam vollzogene Vollstreckung dieser Strafe" aufgrund seines eigenen islamverständnis bemänteln möchte, ändert daran nichts

zumindest kann daraus nicht abgeleitet werden, bei uns gelte "Glaubensfreiheit im Islam" dergestalt, daß bei todesstrafe keim muslim konvertieren dürfe

ein solches verständnis von (nicht vorhandener) "Glaubensfreiheit im Islam" dürfte wohl auch nur eine kleine radikale minderheit der deutschen muslime vertreten, kann aber nicht "den" muslimen in deutschland pauschal unterstellt und zum vorwurf gemacht werden
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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Es sind die Hardliner, die überall einheizen und hoffen, daß die Masse ihnen folgt. Haßprediger fangen in Kindergärten an, den Teufel und die Hölle dem Kleinkind zu suggerieren und Jeder weiß, wie man sich die Jugend/Kindheit formt, so wird sie irgendwann folgen.

Vor allem, wenn das Internet voll solcher Videos sind, die man sich am liebsten gar nicht anschaut. Erst, wenn man wissen will, wie es zu solcher Wirkung kommen kann, daß Massen junger Menschen folgen, auch wenn es Irrlehren oder Ideologien sind, dann muß man sich die Sache mal ansehen, weil "Binde vor Augen" keinem hilft, klar zu sehen.
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(18-11-2013, 01:31)Harpya schrieb: Sowas muss Meisner wohl gemeint haben, nicht hier.
Nein, Meisner meint dort.
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(18-11-2013, 15:39)Bion schrieb:
(18-11-2013, 01:29)Bankasius schrieb: Und jetzt noch ein

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten...

Dieses Gutachten drückt die Rechtsmeinung der Verfasser aus. Auf die Rechtsunterworfenen in Ägypten hat das ebenso wenig Auswirkung, wie das Gutachten gegen die weibliche Beschneidung.

Niemand schert sich drum!

Vielleicht könntest Du nachreichen wie viele Menschen in Ägypten wegen Apostasie, sagen wir die letzten 50 Jahre, hingerichtet wurden?

Nee, kann ich nich`. Aber ich erkenne, dass die Regime von Nasser, Saddat, Mubarak und das heutige Militär-dominierte eher weltlich orientiert waren bzw. sind und schon deshalb Rücksicht auf die Außenploitik nehmen mussten, weil sie auf Militär- und Wirtschaftshilfe angewiesen waren. Die aufgrund freier Wahlen an die Macht gekommene, konservativ-islamisch ausgerichtete Koalition hätte da eher die Hilfe von Allah erwartet als Dank für die Ausrichtung der ägyptischen Politik an der einzig wahren Wahrheit als die des Westens. Dort hätte sich das islamische Recht so nach und nach ebenso etabliert, wie es sich in mehreren islamischen Staaten etablierte, die Demokratie zuließen.

Im Übrigen scheint mir da plötzlich irrelevant zu werden was im Thread "Genitalverstümmelung" von Dir so ausgedrückt wurde:

Dass die höchsten sunnitischen Autoritäten den im 8. u. 9. Jh formulierten "Rechtsansichten" widersprechen, nimmst Du der Einfachheit halber nicht zur Kenntnis. Icon_smileIcon_smile
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(18-11-2013, 21:26)petronius schrieb:
(17-11-2013, 13:51)Bankasius schrieb: ...... wird die in vorauseilendem Gehorsam vollzogene Vollstreckung dieser Strafe "Ehrenmord" genannt

mord ist mord

ob jemand ihn als "in vorauseilendem Gehorsam vollzogene Vollstreckung dieser Strafe" aufgrund seines eigenen islamverständnis bemänteln möchte, ändert daran nichts

Wird schon versucht mit Tradition und Kultur zu relativieren.
Kriminalität kann man ja nicht einfach kriminalisieren.

"[Asylpfarrer Werner Baumgarten:]

Das ist leider so. Und wenn man sich in die Kulturgeschichte reinarbeitet, dann stellt man fest, dass zum Beispiel Betteln bei den Roma als ganz normaler Beruf gilt. Da gibt es nicht nur den Schmied oder den Musiker, sondern neben dem Pferdezüchter auch den Pferdedieb. Das sind jahrhundertealte Sitten und Gebräuche, die zum Teil noch heute nachwirken. Manche Roma tun sich mit bestimmten Regeln noch immer schwer.

[Interviewer:]

Und die einheimische Bevölkerung tut sich mit diesen Sitten schwer.

[Asylpfarrer Werner Baumgarten:]

Wir als Mehrheitsgesellschaft sollten diese speziellen Traditionen schon etwas mehr respektierenund nicht gleich kriminalisieren.Man muss sich da reindenken, und das Betteln zum Beispiel ist ja nichts Schlimmes oder Veerwerfliches.

[Interviewer:]

Aber Diebstahl ist eine Straftat.

[Asylpfarrer Werner Baumgarten:]

So etwas muss angezeigt werden, keine Frage. Aber der Richter kann die Traditionen im Strafmaß berücksichtigen.”
(Stuttgarter Nachrichten, Druckausgabe, 12.Februar 2013)

Alles eine Frage der Perspektive.

Jemand wurde ermordet klingt auch so böse.

"Er verhauchte seinen Odem" wäre da evtl. korrekter.
Schiesslich gibts auch keine Zwerge oder Krücken mehr.
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Zum Thema Apostasie gibt es eine gute Analyse von Ahmad v. Denffer.

“Ein Einwand, der dem Islam gegenüber immer wieder gemacht wird – und es ist bei weitem nicht der einzige Einwand – besteht darin, daß es dort, wo der Islam vorherrscht, keine Religionsfreiheit geben könne, weil der Abfall vom Islam, d.h. wenn ein Muslim seine Religion verläßt und eine andere, z.B. das Christentum annimmt, mit dem Tode bestraft würde. Schauen wir uns diese Frage nun aber einmal sachlich und ohne große Emotionen an. Von der Freiheit zur Entscheidung, einen Glauben anzunehmen, haben wir bereits gesprochen. „Kein Zwang im Glauben“, heißt die Maxime. Also – wenn sie gültig ist – kann es im Islam keinen Glaubenszwang geben. Die Androhung der Todesstrafe andererseits ist nichts anderes als ein Zwangsmittel, und zwar das äußerste Zwangsmittel, das den einzelnen Menschen betreffen kann. Wie erklärt sich dieser Widerspruch?Es ist ganz einfach: Es ist kein Widerspruch, sondern ein Mißverständnis. Mangelnde Sachkenntnis hat viele oberflächliche Betrachter des Islam – und dazu gehören nicht nur Nichtmuslime, sondern leider auch Muslime – hat viele oberflächliche Betrachter des Islam zu der Auffassung gebracht, der Islam bestrafe die Abkehr vom Glauben mit dem Tod. Das ist nicht zutreffend. Es ist richtig, daß es im islamischen Recht die Todesstrafe gibt, und zwar bei bestimmten Kapitalverbrechen, nämlich Mord (wobei den Angehörigen des Opfers freigestellt ist, auf die Todesstrafe zu verzichten und statt dessen ein Blutgeld anzunehmen), bei Ehebruch und bei Hochverrat. Für den murtad, d.h. die Person, die den Glauben verläßt, gibt es keinen Koranvers, der dafür eine Strafe vorsieht – geschweige denn die Todesstrafe. Zweifellos ist es aber so, daß in der islamischen Geschichte manchmal Menschen getötet wurden, die den Islam verlassen hatten. Aber in solchen Fällen waren es andere Gründe, die zu ihrem Tod geführt haben. Große islamische Gelehrte, darunter Imam Malik und Imam Ahmad ibn Hanbal, auch Abu Hanifa und sogar der bei den Modernisten als „urkonservativ“ verschrieene Ibn Taimijja vertreten die Ansicht, Krieg gegen die Ungläubigen, d.h. sie mit dem Tod bedrohen, habe nichts mit ihrem Unglauben zu tun, sondern ist nur dann erlaubt, wenn sie den Muslimen Schaden zufügen. Krieg ist ein Mittel der Selbstverteidigung, aber nicht der Verbreitung des Glaubens. Derselbe Ibn Taimijja sagt, der Koranvers „Kein Zwang im Glauben“ ist von allgemeiner Tragweite und nicht etwa durch spätere Offenbarungen wie die über Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen aufgehoben (risalatu-l-qital).Der berühmte Koranexeget Zamachschari stützt seine Meinung, daß niemand zum Glauben gezwungen werden könne und dürfe, auch nicht der murtad, durch Heranziehen des folgenden Koranverses: „Und wenn dein Herr gewollt hätte, so würden alle auf der Erde insgesamt gläubig werden. Willst du etwa die Leute zwingen, gläubig zu werden?“ (10:100)Nun gibt es aber zweifellos das Wort des Propheten Muhammad „Wer die Religion verläßt, den tötet.“ (Buchari). Dieses Wort des Propheten steht aber nicht isoliert, sondern ist im Zusammenhang mit anderen seiner Anweisungen und Verhaltensweisen zu sehen, bevor man daraus Schlüsse ziehen kann. Studiert man die Lebensgeschichte des Propheten , kommt man zu der Einsicht, daß in den wenigen Fällen, wo jemand zu Tode kam, nachdem er den Islam verlassen hatte, dies geschah, weil die betreffende Person sich zugleich auf die Seite der Feinde der Muslime schlug und den Muslimen den Krieg erklärte. Mit anderen Worten: Todesstrafe bei Hochverrat – ja, Todesstrafe als Mittel zur Zwangsbekehrung – nein.Ein sehr deutliches Beispiel ist der Fall einer Frau namens Umm Furqah, über die der Kalif Abu Bakr die Todesstrafe verhängte. Sie hatte den Islam verlassen und zugleich ihre zahlreichen Söhne zum Krieg gegen die Muslime aufgehetzt. Der wahre Grund für die Todesstrafe ist also muhaaraba, kriegerische Feindschaft, und nicht irtidad, Abfall vom Glauben.”
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(20-11-2013, 18:49)Savoy schrieb: ... Studiert man die Lebensgeschichte des Propheten , kommt man zu der Einsicht, ....

Und genau die kennt man eben nicht.
Noch nicht mal das Geburtsjahr ist klar.
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Bion schrieb:
(20-11-2013, 17:27)Bankasius schrieb: Vielleicht könntest Du nachreichen wie viele Menschen in Ägypten wegen Apostasie, sagen wir die letzten 50 Jahre, hingerichtet wurden?

Nee, kann ich nich`.

Das war zu erwarten.

Bankasius schrieb:Im Übrigen scheint mir da plötzlich irrelevant zu werden was im Thread "Genitalverstümmelung" von Dir so ausgedrückt wurde:

Dass die höchsten sunnitischen Autoritäten den im 8. u. 9. Jh formulierten "Rechtsansichten" widersprechen, nimmst Du der Einfachheit halber nicht zur Kenntnis.

Versuch nicht abzulenken.

Die beiden Fatwas sind ein Beispiel für den Stellenwert solcher Gutachten. Sie sind im Grunde das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen.

Fatwas sind Rechtsgutachten, die selbst für den Besteller eines solchen unverbindlich sind.

Das heißt: Ist der Besteller des Gutachtens mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er es ignorieren und bei einem anderen Rechtgelehrten ein neues bestellen. In dieser Eindeutigkeit gilt das jedenfalls für den sunnitischen Islam.
MfG B.
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