17-11-2013, 21:37
(17-11-2013, 15:18)Bion schrieb: Faktum ist: Nicht in weiten Teilen des Dar al-Islam, sondern in einigen wenigen islamischen Gesellschaften droht bei Glaubensabfall die Todesstrafe.
Austilgen kann man sie aber nicht, weil es in den Grundlagen verankert ist.
Zeckmäßige Nichtausübung ist eine Frage der Machtverhältnisse.
Ds AT gilt auch noch, schärfere Strafen für Religionskritik werden auch schon mal ab und zu laut.