18-11-2013, 21:26
(17-11-2013, 13:51)Bankasius schrieb: Das ist die Glaubensfreiheit im Islam:
Jeder darf zum Islam konvertieren, aber keiner darf dieser Religion Tschüss sagen, egal ob er als Muslim geboren ist oder zum Islam konvertierte. In weiten Teilen des Dar al-Islam droht Konvertiten die Todesstrafe, in GB votieren 36% der dort geborenen, europöäische Schulen absolviert habenden Muslime für die Todesstrafe für Konvertiten, in D, wo Scharia-Gerichte allenfalls illegal urteilen, wird die in vorauseilendem Gehorsam vollzogene Vollstreckung dieser Strafe "Ehrenmord" genannt
mord ist mord
ob jemand ihn als "in vorauseilendem Gehorsam vollzogene Vollstreckung dieser Strafe" aufgrund seines eigenen islamverständnis bemänteln möchte, ändert daran nichts
zumindest kann daraus nicht abgeleitet werden, bei uns gelte "Glaubensfreiheit im Islam" dergestalt, daß bei todesstrafe keim muslim konvertieren dürfe
ein solches verständnis von (nicht vorhandener) "Glaubensfreiheit im Islam" dürfte wohl auch nur eine kleine radikale minderheit der deutschen muslime vertreten, kann aber nicht "den" muslimen in deutschland pauschal unterstellt und zum vorwurf gemacht werden
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)