21-11-2013, 00:24
(20-11-2013, 22:53)Mustafa schrieb:Nur blöd, wenn man ein Gutachten garnicht bestellt hat(20-11-2013, 21:00)Bion schrieb: Das heißt: Ist der Besteller des Gutachtens mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er es ignorieren und bei einem anderen Rechtgelehrten ein neues bestellen. In dieser Eindeutigkeit gilt das jedenfalls für den sunnitischen Islam.
Im Grunde sowas wie die Einholung einer "Expertenmeinung", der man vertraut oder auch nicht.
und der Mufti die Hand an den Waffen hat.
So ganz beliebig ist das für Strenggläubige
(wenns die überhaupt gibt) nicht:
„Ihr Gläubigen! Gehorcht Gott und dem Gesandten und denen unter euch, die zu befehlen haben [oder: zuständig sind]! Und wenn ihr über eine Sache streitet [und nicht einig werden könnt], dann bringt sie vor Gott und den Gesandten, wenn [anders] ihr an Gott und den jüngsten Tag glaubt.“
– Sure 4, Vers 59