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Konzile, Synoden
#1
(Text in Arbeit)

Die Begriffe Konzil (lat. concilium = Vesammlung) und Synode (v. griech. σύνοδος = gemeinsam auf dem Weg sein, Reisegefährte bzw. σύνοδοι = Zusammenkunft, (Rats-)Versammlung) wurden bedeutungsgleich im Sinne von "Kirchenversammlung" gebraucht.

Die ersten sicher bezeugten Konzile waren im Zusammenhang mit dem ↗Osterfeststreit Ende des 2. Jhs einberufen bzw. abgehalten worden. Wer sie einberufen hat (möglicherweise der römische Bischof ↗Victor), lässt sich mit Bestimmtheit nicht sagen.

Für das 3. Jh nC (↗Kappadokien, Nordafrika) lassen sich von Fall zu Fall Zusammenkünfte der Ortskirchenoberen zur gemeinsamen Klärung strittiger Fragen (zB zum ↗Ketzertaufstreit oder wie mit den "lapsi" zu verfahren war) nachweisen.

Aus dem 5. ↗Kanon des Konzils von Nicäa I (325 nC) ist ableitbar, dass in der ↗Spätantike regelmäßig abgehaltene Provizialsynoden eine feste Einrichtung von Provinzkirchenverfassungen gewesen waren.

Die Ergebnisse von Provinzsynoden waren vorerst nur für der Kirchenprovinz zugehörige Gläubige verbindlich. Die Beschlüsse wurden den anderen Gemeinden mitgeteilt, wonach briefliche Zustimmung erwartet wurde.

Welche Kirchenversammlungen als ökumenische (allgemeine) Konzile gelten dürfen, dazu besteht unter Fachleuten keine übereinstimmende Meinung. Manche Fachgelehrte bezeichnen nur jene sieben kaiserlichen Reichskonzile der Spätantike und des ↗Frühen Mittelalters als ökumenisch, die sowohl für die römisch-katholische als auch für die orthodoxe Kirche als verbindlich anerkannt sind,

und zwar:

↗Nicäa I (325)
↗Konstantinopel I (381)
↗Ephesos (431)
↗Chalkedon (451)
↗Konstantinopel II (553)
o Konstantinopel III (680/81)
↗Nicäa II (787)

Konzile des ersten Jahrtausends, die durchaus als ökumenisch gedacht waren, später aber sowohl von der katholischen als auch von der orthodoxen Kirche verworfen wurden, waren beispielsweise Seleukia/Rimini (359/60), ↗Ephesos II (449), die sog. Räubersynode, und das ikonoklastische Konzil von Hiereia (754).

Im ersten Jahrtausend konnten nur jene Kirchenversammlungen (Konzile, Synoden) beanspruchen, als ökumenisch zu gelten, die vom ↗Kaiser einberufen wurden und zu denen die fünf ↗Patriarchate (↗Rom, ↗Konstantinopel, ↗Alexandrien, ↗Antiochien und ↗Jerusalem) Vertreter entsandt hatten.

Darüber hinaus erlangten ab dem 5. Jh Kirchenversammlungen nur dann ökumenische Geltung, wenn der ↗Bischof von Rom den Ergebnissen der Beratungen ausdrücklich zugestimmt hatte.

Die ↗römisch-katholische Kirche bezeichnet 14 weitere Konzile als ökumenisch:

Konstantinopel IV (869/70)
↗Lateran I (1123)
o Lateran II (1139)
↗Lateran III (1179)
↗Lateran IV (1215)
↗Lyon I (1245)
↗Lyon II (1274)
↗Vienne (1311-1313)
↗Konstanz (1414-1418)
o Basel/Ferarra/Florenz/Rom (1431-1449)
↗Lateran V (1512-1517)
↗Trient (1545-1563)
↗Vatikan I (1869-1817)
↗Vatikan II (1962-1965)


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MfG B.
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