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[geteilt] Die Reinkarnation – eine religiöse Vorstellung der Drawiden ?
#1
@Sinai

Es ist nicht nötig und unerwünscht, Texte, die im Netz aufgefunden werden, hier mit copy&paste ungekürzt einzubringen.

Wenn im Netz ein interessanter Text, der geeignet ist, der Forengemeinschaft vermittelt zu werden, aufgefunden wird, dann genügt ein Link samt kurzem Hinweis, was dort zu finden ist.

Dazu sollte mit eigenen Worten angemerkt werden, welche Inhalte aus diesem Text man zu diskutieren wünscht.

Schließlich wird ersucht, Beiträge der Mit-User abzuwarten und nicht – wenn solche ausbleiben – die Diskussion mit sich selbst fortzuführen.

Wer über ein Wissensgebiet, eine Sache oder einen Sachverhalt zu informieren wünscht, möge das bitte (in Absprache mit den Mods) über einen Lexikoneintrag tun.
MfG B.
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#2
Hallo Bion –

Ich bin mit langen Textzitaten üblicherweise sehr sparsam (zum Unterschied von manchen anderen Forumsmitgliedern). Aber in diesem Falle im Beitrag # 2 hatte ich ausnahmsweise den Fachartikel "Lexikon Hinduismus" abgedruckt, weil er mir für das Thema sehr wertvoll schien und weil ich befürchte, daß er in einigen Monaten gelöscht sein könnte. Und wenn dann jemand Einsicht nehmen will, geht das nicht mehr . . . wäre es möglich, daß Du ihn in unser Lexikon aufnimmst ?

Warum ich so viele Artikel schrieb:
Es wurde einmal gebeten, daß kein Artikel länger sein sollte, als eine Bildschirmseite.
Daher splittete ich meine Aussage in mehrere, überschaubare Artikel
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#3
(15-04-2014, 00:59)Sinai schrieb: Aber in diesem Falle im Beitrag # 2 hatte ich ausnahmsweise den Fachartikel "Lexikon Hinduismus" abgedruckt, weil er mir für das Thema sehr wertvoll schien und weil ich befürchte, daß er in einigen Monaten gelöscht sein könnte. Und wenn dann jemand Einsicht nehmen will, geht das nicht mehr . . . wäre es möglich, daß Du ihn in unser Lexikon aufnimmst ?

Das verstieße gegen das Urheberrecht. Es ist rechtlich nicht zulässig, Fremdtexte ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu verwenden.

Nach Rechtslehre und Rechtsprechung sind ausschließlich Kleinzitate(!) zulässig, und zwar nur dann, wenn damit der mit eigenen Worten vorgetragene Standpunkt gestützt werden soll.

Umfangreicheres zitieren (Großzitate = Übernahme eines ganzen Textes bzw. große Teile von diesem) ist rechtlich ausschließlich(!) in wissenschaftlichen Texten (Werken) möglich, sofern das Rest-Werk weiter seinen Werks- sowie wissenschaftlichen Charakter behält und die Hauptsache darstellt (Vgl. M. Sonntag, Einführung in das Internetrecht, Linde Verlag 2010, 108) .

Sinai schrieb:Es wurde einmal gebeten, daß kein Artikel länger sein sollte, als eine Bildschirmseite.

Diese Vorgabe ist in unseren Forenregeln festgehalten. Sie sollte beachtet werden.

Sinai schrieb:Daher splittete ich meine Aussage in mehrere, überschaubare Artikel

Dein Versuch, die Forenregeln auf diese Art und Weise zu umgehen, ist zusätzlich ärgerlich, und wenn man die Beiträge 4-7 zum Thema "Inkarnation…" betrachtet, ist diese Verantwortung auch nicht nachvollziehbar. Die angesprochenen vier Beiträge umfassen - wenn man die unnötigen Selbstzitate herausnimmt - insgesamt 19 Textzeilen, was weniger als eine halbe Bildschirmseite (17"-Bildschirm, Zoom 150%) ausmacht.

Wir sind ein Diskussionsforum. Es wird also nochmals gebeten, die Reaktion der Mitdiskutanten abzuwarten und keine Diskussion mit sich selbst aufzuziehen. Darüber hinaus wird gebeten, von Selbstzitaten möglichst abzusehen.

Beitragsfolgen (Thema: Ein irdisches Paradies…, # 85-91) wie diese werden in Zukunft als Spams gewertet und entfernt.

Sinai schrieb:…hatte ich… den Fachartikel "Lexikon Hinduismus" abgedruckt, weil … mir … das Thema sehr wertvoll schien…

Sollte jemand Interesse haben, an unserem Forenlexikon mitzuarbeiten, ist er/sie herzlich dazu eingeladen.

Lexikoneinträge müssen eigenständig verfasst sein, Fremdtexte dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen mit Quellenangabe eingebracht werden. Die Texte sollten den Stand der Wissenschaft beschreiben, überwiegend die Mehrheitsmeinung wiedergeben und ausreichend belegt sein. Weniger geläufige Sachverhaltsbeschreibungen sollten mit entsprechenden Verweisen auf die benutzen Quellen versehen sein.
MfG B.
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