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Kirchenvater
#1
Der Begriff des Kirchenvaters entstammt der ↗Dogmatik und ist aus den Bedürfnissen des katholischen Traditionsbeweises entstanden1. Ab dem 4. Jh nC war man bemüht, Texte der Zeugen orthodoxer Überlieferung zu befragen, um auf diese Weise gültige Lehren festzumachen, umstrittene Lehren zu stützen, sie abzulehnen und als ↗"apokryph" einzuordnen oder sie ausdrücklich als ↗häretisch zu verwerfen.

Schon in der ↗Spätantike wurden solche Autoritäten als "Patres Ecclesiae" bezeichnet. Die Texte der Kirchenväter sind neben der unumstrittenen Autorität des biblischen ↗Kanons auch heute noch für die Erörterung dogmatischer Fragen – insbesondere in der ↗katholischen Kirche  – maßgebend.

1) Franz Overbeck: Über die Anfänge der patristischen Literatur, Hist. Zeitschr. 48, 1882, 41


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MfG B.
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