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Mamser (ממזר, f. Mamseret, pl. Mamserim)
#1
Die ↗Etymologie des Begriffs ist unklar. Möglicherweise lässt er sich aus "Meam sar" (= von einem fremden Volk) herleiten.

In der ↗halachischen Literatur werden mit "Mamserim" Kinder aus illegitimen (nicht ehefähigen) Beziehungen bezeichnet, die nach der ↗Tora mit der Bestrafung durch ↗Ausrottung (karet)  bedroht sind. Betroffen sind Inzest-Beziehungen, außereheliche Beziehungen jüdischer Frauen (vgl. Dtn 22,22) und Beziehungen jüdischer Männer mit nichtjüdischen Frauen. Den Kindern aus solchen Verbindungen ist nach jüdischem Recht bis ins zehnte Glied die Schließung einer jüdischen Ehe verwehrt. Da Beziehungen jüdischer Frauen mit nichtjüdischen Männern nicht mit der Strafe der Ausrottungen bedroht sind, gelten Kinder aus solchen Verbindungen auch nicht als "Mamserim", sondern als ↗Juden mit vollen Rechten und Pflichten.

Für liberale Juden hat der Mamser-Begriff keine Bedeutung. Das ↗Reformjudentum hat die Diskriminierung illegitimer Kinder bereits im 19. Jh abgeschafft.

Historisch zeitlich zu verorten ist das Entstehen des Problems (und somit auch das Entstehen der entsprechenden Textstellen) wohl in die Zeit der Heimkehr vieler ↗Exilierter, die nichtjüdische Frauen geehelicht hatten und die ethnische Reinheit des Gottesvolks bedrohten.

In der ↗hebräischen Bibel kommt das Wort "Mamser" nur zweimal vor  (Dtn 23,3; Sach 9,6). Der Begriff wird unzureichend mit "Mischling" (Luther 1984) und "Bastard" (RevEbf; Menge; Buber) übersetzt. Die zutreffendste Übersetzung bietet mit "einer, an dessen Geburt ein Makel haftet"  die Gute Nachricht Bibel.



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MfG B.
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