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Arbeitserlaubnis
#1
Halllo,
eine Frage die mich mal interessiert:
Da sendet der türkische Staat aus seinem religiösen Ministerium Imame an die DITIB in deutsch Gemeinden die bezahlung erfolgt von der Türkei aus.
Benötigen diese Imame in D keine Arbeitserlaubnis für eine Lehrbefugnis um hier tätig zu werden?

Hat dazu mal jemand eine Antwort?

PS  Es gibt auch schon ausgebildete deutsche Imame die dann aber in vielen türkischen Vereinen nicht angestellt werden.
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#2
Gib mal in die Suchmaschine deiner Wahl, z. B. DuckDuckGo "Arbeitserlaubnis für Imame" ein. Ich finde mich jetzt nicht auf die Schnelle dort zurecht. In Österreich darf keine Fremdfinanzierung aus dem Ausland (mehr) stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#3
(14-11-2016, 22:10)Ekkard schrieb: Gib mal in die Suchmaschine deiner Wahl, z. B. DuckDuckGo "Arbeitserlaubnis für Imame" ein. Ich finde mich jetzt nicht auf die Schnelle dort zurecht. In Österreich darf keine Fremdfinanzierung aus dem Ausland (mehr) stattfinden.

Das Thema interessiert mich zwar nicht besonders, aber als Legist  fällt mir auf, daß dies regelrecht zu Betrug einlädt.

Da wird dann halt nicht direkt aus dem Ausland finanziert, sondern im Umweg eines im Inland registrierten Vereins
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