26-02-2018, 18:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2018, 18:36 von Kreutzberg.)
Guten Tag,
... im Februar ist es 5 Jahre her, dass Papst Benedikt XVI abgedankt hat. Das dies als Novum historisch gewertet wird kann ich einerseits durchaus verstehen. Auf der anderen Seite ist es aber doch auch so, dass zu Recht von Vatikankritikern beanstandet wird, dass ein Papstamt bis zum bitteren Ende geführt wird.
Es ist löblich, dass Papst Benedikt die Amtsfähigkeit als Grund angeführt hatte um abzutreten. Diesen Zeitpunkt hat sicherlich Papst Johannes Paul II verpasst seinerzeit. Dieses abschreckende Beispiel hat Ratzinger zu dieser Entscheidung sicherlich auch motiviert.
Ich finde es aber seltsam, dass auch heute noch die Absetzung eines Papstes aus gesundheitlichen Gründen nicht durch die Kurie beschlossen werden kann. Eine derartige neue Vorschrift ist m. E. längst überfällig, gerade wegen der hohen Verantwortung die das Amt insgesamt mit sich bringt.
... im Februar ist es 5 Jahre her, dass Papst Benedikt XVI abgedankt hat. Das dies als Novum historisch gewertet wird kann ich einerseits durchaus verstehen. Auf der anderen Seite ist es aber doch auch so, dass zu Recht von Vatikankritikern beanstandet wird, dass ein Papstamt bis zum bitteren Ende geführt wird.
Es ist löblich, dass Papst Benedikt die Amtsfähigkeit als Grund angeführt hatte um abzutreten. Diesen Zeitpunkt hat sicherlich Papst Johannes Paul II verpasst seinerzeit. Dieses abschreckende Beispiel hat Ratzinger zu dieser Entscheidung sicherlich auch motiviert.
Ich finde es aber seltsam, dass auch heute noch die Absetzung eines Papstes aus gesundheitlichen Gründen nicht durch die Kurie beschlossen werden kann. Eine derartige neue Vorschrift ist m. E. längst überfällig, gerade wegen der hohen Verantwortung die das Amt insgesamt mit sich bringt.