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ex cathedra
#1
Eine heikle Frage: wann ist eine päpstliche Äußerung "ex cathedra" ?

Ist dafür ein Formerfordernis erforderlich (Schriftlichkeit, zusätzlich Beifügung des päpstlichen Siegels, oder gar zusätzlich Kennzeichnung durch explizite Verwendung der Wörter "ex cathedra") - oder ist auch Mündlichkeit ausreichend ?

(Wir kennen diese Problematik aus dem nichtkanonischen Recht (Öffentlichen Recht und Privatrecht). Bei manchen (schwerwiegenden) Erklärungen ist Schriftlichkeit erforderlich - aber "unter Kaufleuten" kommt auch in diesen Fällen die Rechtswirksamkeit zustande! Denn diese sind keine Laien und müssen sich gefallen lassen, für ihre Erklärungen festgenagelt zu werden.)


Ist bei mündlichen Erklärungen des Papstes erforderlich, daß er in der Sixtinischen Kapelle spricht - oder vom Balkon des Petersdoms ?
Oder wären auch Äußerungen während einer Flugreise, beim Tennis spielen, beim Wandern im Walde in froher Gesellschaft, in feuchtfröhlicher Runde bei Klosterwein spätnachts für die Christenheit bindend ?

Wäre es da nicht sinnvoll - zum Schutze des Papstes, aber auch im Sinne der Rechtssicherheit - daß der Papst immer dann, wenn er etwas
"ex cathedra" sagen will, die Tiara aufsetzt ?
Die Richter beim Old Bailey in London setzen sich ja auch bei der Urteilsverkündigung die weiße Perücke auf.

Oder wäre es nicht sinnvoll, das Formerfordernis der Schriftlichkeit festzulegen, und daß das päpstliche Siegel und die Beifügung "ex cathedra" erforderlich ist ?

Sonst kann es immer wieder passieren, daß ein Papst seine (unerhebliche) Privatmeinung von sich gibt, diese von irgendwelchen Klerikern oder Medien aufgefangen und verbreitet wird, das ganze Kirchenvolk richtet sich danach, aber nach einiger Zeit distanziert sich der Papst von seiner mündlichen oder gar schriftlichen Äußerung

Sind diese ganzen Enzykliken ( Rerum Novarum, etc) aber auch die öffentlichen Ansprachen vom Balkon des Petersdoms auf den Petersplatz  hinunter nun "ex cathedra" und damit bindend ?

Im Sinne der Rechtssicherheit wäre eine exakte Regelung wünschenswert, unter welchen Voraussetzung eine Äußerung ex cathedra ist und wann nicht

Gelegentlich wird gesagt, daß die erste päpstliche "ex cathedra" Meinung aus dem Jahre 449 stammen sollte, doch dies stimmt aus christlicher Sicht nicht, denn Petrus war für seine hartnäckigen Äußerungen bekannt, denen niemand widersprechen durfte, und die als unfehlbare Gottesmeinung ihren Weg ins NT gefunden haben.

Zum Thema "Unfehlbarkeit" werde ich einen eigenen Thread starten, denn dort geht es eigentlich um die Frage, wer die letzte Instanz ist.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist letzte Instanz, es gibt keine Instanz darüber, man vermied halt das Wort "unfehlbar" - meint aber materiell dasselbe.
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