12-12-2018, 21:27
(12-12-2018, 20:10)Ulan schrieb: Da es sich um eine nichtroemische Frau handelte, und da roemisches Recht fuer Frauen bei Ehebruch im Prinzip auch in der Todesstrafe vorsah, muss man sich bei dem Beispiel ueber Rechtsfragen wohl weniger Gedanken machen. Wobei uebrigens auch im roemischen Fall das Urteil nicht immer vollstreckt wurde.
Aber das alles geht in praktische Ueberlegungen, die bei solchen Perikopen nichts zu suchen haben. Bei der nachtraeglich in das Johannes-Evangelium eingefuegten Geschichte ueber Jesus und die Ehebrecherin weiss sowieso niemand, durch wen und warum die Geschichte in das Evangelium eingefuegt wurde, oder was die Quelle dafuer war. Hier sollte man sich tatsaechlich auf Interpretationen beschraenken, die die Frage individueller Suende und daraus folgendem Handeln betreffen.
Ob die Geschichte der Ehebrecherin später in das Johannesevangelium eingefügt wurde, weiß ich nicht.
Wenn jedoch die Geschichte stimmt, war die Haltung Jesu ein Kontrapunkt zu dem, was das Gesetz des Alten Testaments geboten hatte.
Andere Aussagen von Jesus in der Form „ ... Aber ich sage Ihnen " waren drastische Kontrapunkte zum mosaischen Gesetz.