26-03-2020, 21:54
Öfter wird hier im Thread behauptet, dass die Steinigung des ersten Christenmaertyrers Stephanus nach einer Gerichtsverhandlung vor dem Sanhedrin ohne Konsequenz nicht möglich gewesen sei. Dies ist insoweit richtig, dass seit ca. 60 v. Chr. das römische Besatzungsrecht die Todesstrafe für sich reklamierte
Im Falle Stephanus griff dieser Vorbehalt aber nicht, weil Pontius Pilatus abberufen und noch kein Nachfolger eingetroffen war. So konnten die jüdischen Autoritäten handeln. Und Saulus/Paulus spielte dabei eine Rolle.
Auch spaeter griff diese Vakanz- Regelung, nach der Hohepriester Hananias sogar straf-abgesetzt wurde.
So im Jahr 62 n. Chr. als der Herrenbruder Jesu, Jacobus, nach Sanhedrin-Urteil mit anderen ebenfalls gesteinigt wurde. Die römische Prokuratorenstelle war ebenfalls vakant. Albinus war noch in Alexandria, veranlasste aber, dass Ananias schon nach 3 Monaten Amtszeit von Vasallenkoenig Agrippa abgesetzt wurde.
Im Falle Stephanus griff dieser Vorbehalt aber nicht, weil Pontius Pilatus abberufen und noch kein Nachfolger eingetroffen war. So konnten die jüdischen Autoritäten handeln. Und Saulus/Paulus spielte dabei eine Rolle.
Auch spaeter griff diese Vakanz- Regelung, nach der Hohepriester Hananias sogar straf-abgesetzt wurde.
So im Jahr 62 n. Chr. als der Herrenbruder Jesu, Jacobus, nach Sanhedrin-Urteil mit anderen ebenfalls gesteinigt wurde. Die römische Prokuratorenstelle war ebenfalls vakant. Albinus war noch in Alexandria, veranlasste aber, dass Ananias schon nach 3 Monaten Amtszeit von Vasallenkoenig Agrippa abgesetzt wurde.