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Rechtsstaat
#1
Wer behauptet dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, der lügt ! 
er möge mal bitte beantworten:

Definition
des Begriffes: -Recht-

Recht, ist.......................................................................................................................
.........................................................................................................................................




Deutschland ist kein Rechtsstaat sondern ein: Legalstaat

das Aushängeschild "Einigkeit und Recht und Freiheit"  entspricht somit nicht der Wahrheit
Und ein Staat der ein Aushängeschilld von sich gibt das nicht der Tatsache entspricht ist kein Rechtsstaat sondern eher ein: Lügenstaat


(Grundlage meiner hier gegebenen Aussagen ist die: Rechtswissenschaft)
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#2
Solche Totschlagargumente sind wenig aussagekräftig. Deutschland, da besteht kein Zweifel, ist ein Rechtsstaat. Es ist gewiss manchmal schwierig Recht zu bekommen. Und es gibt die unerwünschte rechtliche Ungleichheit zwischen Staatsbürgern und Zugereisten (z. B. Migranten). In D gilt jedoch, dass alles behördliche Handeln einer Rechtsgrundlage bedarf. In Zweifelsfällen können die Rechtsgrundlagen eingeklagt oder gerichtlich geklärt werden (bis hin zur Normenkontrolle). Mir ist kein Fall bekannt, dass ad hoc - Regeln (Dekrete, wie weiland in der DDR) angewendet werden oder überhaupt angewendet werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#3
(31-12-2018, 00:48)Ekkard schrieb: Deutschland, da besteht kein Zweifel, ist ein Rechtsstaat

o.k. nur eine Aussage ohne Begründung ist eben wertlos
dann beantworten Sie doch bitte die Frage
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#4
(30-12-2018, 23:46)Miranda schrieb: Wer behauptet dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, der lügt !
er möge mal bitte beantworten:

Definition
des Begriffes: -Recht-

Recht, ist........


Na gut, ich antworte darauf:
Recht, ist........ was die Mehrheit will.

Nicht mehr und nicht weniger. Das ist nun einmal so in einer Demokratie
Alle vier Jahre gibt es Wahlen, die jeweilige Mehrheit hat nun die Macht, im Bundestag die Gesetze zu ändern, alte Gesetze abzuschaffen und neue Gesetze zu beschließen.

Dazu gibt es den Fachbegriff "Rechtspositivismus"
Rechtspositivismus bezeichnet in der Rechtstheorie eine Lehre, die für die Entstehung, Durchsetzung und Wirksamkeit von Rechtsnormen allein deren positive Setzung voraussetzt. Der normative Rechtspositivismus geht dabei vom "kodifizierten Recht" aus (z. B. Hans Kelsen). Eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit wird abgestritten.
Den Gegensatz zum Rechtspositivismus bildet wissenschaftshistorisch die Lehre vom Naturrecht, die das geltende Recht überpositiven Maßstäben präskriptiv unterordnet und/oder aus ihnen deduktiv ableitet (Natur als solche, Natur des Menschen, Vernunft, göttliches Recht)
Vgl. dazu etwa Rechtspositivismus - Wikipedia

Die Entstehung von "Recht" ist in der Bundesrepublik Deutschland und in allen parlamentarischen Systemen formal geregelt - eine qualitative Wertung der so entstandenen Gesetze ist systemfremd. "Eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit wird abgestritten." (Rechtspositivismus - Wikipedia)

Die Vorstellung des Parlamentarismus ist die, daß eben 51 % der Bevölkerung glücklich ist, und nur 49 % der Bevölkerung unglücklich ist.


(31-12-2018, 00:48)Ekkard schrieb: Deutschland, da besteht kein Zweifel, ist ein Rechtsstaat.

Selbstverständlich entstehen Gesetze in Deutschland unter peinlich genauer Beachtung der formalen Regeln.

Außerdem dürfen Behörden nur aufgrund gesetzlicher Normen tätig werden - und Straftäter dürfen nur aufgrund gesetzlicher Normen, die bereits vor der Tat beschlossen wurden, verfolgt und verurteilt werden. Beides stößt nicht immer auf breites Verständnis

Miranda sei die Frage gestellt, wie denn nach seinem / ihrem Wunsch das "Recht" ausschauen solle.
Aufgrund der ziemlich atheistischen Position (vgl. Atheismus / Fragen an die Atheisten) dürfte "Göttliches Recht" abgelehnt werden. Verbliebe das nichtreligiös begründete Naturrecht. Hier ist an Ableitung vom alten Stammesrecht zu denken (kam rechtstheoretisch um 1820 in Mode) oder an die marxistische Schule.
Hier landet man sehr rasch in rechter oder linker Ideologie
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#5
(31-12-2018, 18:10)Miranda schrieb:
(31-12-2018, 00:48)Ekkard schrieb: Deutschland, da besteht kein Zweifel, ist ein Rechtsstaat

o.k. nur eine Aussage ohne Begründung ist eben wertlos
dann beantworten Sie doch bitte die Frage
Habe ich doch! Bitte nicht in einer einleitenden Bemerkung das Lesen einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#6
(31-12-2018, 23:08)Ekkard schrieb: Habe ich doch!

Wo ?
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#7
(31-12-2018, 20:27)Sinai schrieb:
(30-12-2018, 23:46)Miranda schrieb: Definition
des Begriffes: -Recht-

Recht, ist...................

Na gut, ich antworte darauf:
Recht, ist........ was die Mehrheit will.

Das ist keine Definition, sondern das ist deine Meinung.


Zitat:Nicht mehr und nicht weniger. Das ist nun einmal so in einer Demokratie
Alle vier Jahre gibt es Wahlen, die jeweilige Mehrheit hat nun die Macht, im Bundestag die Gesetze zu ändern, alte Gesetze abzuschaffen und neue Gesetze zu beschließen.
Dazu gibt es den Fachbegriff "Rechtspositivismus"
Rechtspositivismus bezeichnet in der Rechtstheorie eine Lehre, die für die Entstehung, Durchsetzung und Wirksamkeit von Rechtsnormen allein deren positive Setzung voraussetzt. Der normative Rechtspositivismus geht dabei vom "kodifizierten Recht" aus (z. B. Hans Kelsen). Eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit wird abgestritten.
Den Gegensatz zum Rechtspositivismus bildet wissenschaftshistorisch die Lehre vom Naturrecht, die das geltende Recht überpositiven Maßstäben präskriptiv unterordnet und/oder aus ihnen deduktiv ableitet (Natur als solche, Natur des Menschen, Vernunft, göttliches Recht)
Vgl. dazu etwa Rechtspositivismus - Wikipedia
Die Entstehung von "Recht" ist in der Bundesrepublik Deutschland und in allen parlamentarischen Systemen formal geregelt - eine qualitative Wertung der so entstandenen Gesetze ist systemfremd. "Eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit wird abgestritten." (Rechtspositivismus - Wikipedia)
Die Vorstellung des Parlamentarismus ist die, daß eben 51 % der Bevölkerung glücklich ist, und nur 49 % der Bevölkerung unglücklich ist.

das ist: Jura
(keine Rechtswissenschaft)


Zitat:Miranda sei die Frage gestellt, wie denn nach seinem / ihrem Wunsch das "Recht" ausschauen solle.

Recht, ist konform mit >Gerechtigkeit< und >richtig<.
Recht = wenn das positive dabei überwiegt
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#8
(30-12-2018, 23:46)Miranda schrieb: Wer behauptet dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, der lügt ! 

Das Gegenteil trifft zu. Es lügt, wer die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands leugnet.

Wenn ein Staat eine festgeschriebene Verfassung hat, die die bürgerlichen Freiheiten und Rechtsgleichheit garantiert, dazu allgemeine Gesetze verabschiedet und die Sicherheit der Rechtspflege (Unabhängigkeit der Richter, Appellationsinstanzen), wozu auch die Trennung der Gewalten gehört, sicherstellt, wenn das Volk an der gesetzgebenden Gewalt teilnimmt, weil regelmäßig Wahlen stattfinden, dann spricht man von einem Rechtsstaat.

Auf Deutschland trifft das zu. Es ist also gerechtfertigt, Deutschland als Rechtsstaat zu bezeichnen, auch wenn gelegentlich Knalltüten in höchste exekutive und politische Positionen gelangen.
MfG B.
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#9
@Miranda

Siehe Wikipedia: "Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Recht fasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen."

Recht ist jedoch zu unterschieden von Rechtsstaat.

Hierzu heisst es bei Wikipedia: "Ein Rechtsstaat ist ein Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten durch Recht und Gesetz geregelt und beschränkt werden, womit staatlicher Willkür vorgebeugt werden soll. Das im Rahmen dieser Beschränkbarkeit ausgeübte Recht eröffnet die Freiheit des Handelns des Einzelnen im Rahmen seiner garantierten Grundrechte und dient dem Ziel der Gewährleistung von Gerechtigkeit im staatlichen und vom Staat beeinflussten Bereich.
Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Forderungen an ein politisches Gemeinwesen und dient zusammen mit anderen Strukturierungen (z. B. dem Subsidiaritätsprinzip) einer Kultivierung der Demokratie."


Die Frage ist also, ob es in D staatliche Willkür gibt, welche die Grundrechte des Einzelnen einschränken? Im Einzelfall mag es durchaus Fälle geben, die als solches betrachtet werden können (Beispiel: Vorratsdatenspeicherung).
Jedoch gibt es Mittel der juristischen Gegenwehr, also der Überprüfung ob Grundrechte verletzt werden und staatliche Willkür vorliegt.


(31-12-2018, 20:27)Sinai schrieb: Recht, ist........ was die Mehrheit will.

Nicht mehr und nicht weniger. Das ist nun einmal so in einer Demokratie

Zumindest Demokratie beinhaltete schon noch etwas mehr. Wäre Demokratie lediglich Mehrheitswille, könnte man darunter auch Hitlerdeutschland zählen.

Demokratie umfasst u.a. auch: Minderheitenschutz, Grundrechte, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit ...
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#10
Ein Recht ist das semantische Gegenteil einer Pflicht in Bezug auf Regelungen, die das Zusammenleben vieler unterschiedlicher Menschen ermöglichen. Die wichtigsten Rechte in Deutschland nennt man Grundrechte.
Mit den Worten meiner Urgroßmutter ausgedrückt: Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem andren zu.
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#11
Je nachdem, wie man das betrachtet! Hier ging es um das Recht in einem Rechtsstaat. Dabei kann es durchaus rechtlich verbindliche Pflichten geben (z. B. Wehrpflicht, Steuerpflicht). Es gibt oder gab zumindest rechtliche Verpflichtungen, die bestimmte Personen im Staat benachteilig(t)en, Beipiel "Verbot homosexueller Beziehungen"). All' das ist (staatliches) Recht. Diese Regeln kann man nachlesen und muss sie einhalten, ansonsten drohen Sanktionen.

In einem Rechtsstaat gibt es geschriebenes Recht, und Behörden dürfen nicht willkürlich heute so und morgen anders handeln. Es ist schon wider den Rechtsstaat, wenn prominente Bürger anders behandelt werden als alle übrigen (Bion: "Knalltüten"). Darum gibt es ja auch zu Recht einen Skandal, wenn derartige Privilegien heraus kommen.
Es ist nie klar geworden, was der Threadersteller zu beanstanden hatte.

Es gibt tatsächlich einige Probleme mit dem Recht in unserem Staate. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass Menschen je nach Herkunft unterschiedlichen Regeln unterliegen. Das Ideal wäre eine Gleichbehandlungsgebot ohne Ansehen der Person und beispielsweise ihrer Herkunft.

Aber das widerspricht nicht dem Rechtsstaat. Dieser garantiert nur, dass Willkür ausgeschlossen wird. Wenn man mehr will, muss dies prinzipiell z. B. im Grundgesetz verankert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#12
(24-02-2019, 01:07)Ekkard schrieb: Je nachdem, wie man das betrachtet! Hier ging es um das Recht in einem Rechtsstaat. Dabei kann es durchaus rechtlich verbindliche Pflichten geben (z. B. Wehrpflicht, Steuerpflicht).

Das ist richtig. Das Recht definiert Rechte und Pflichten
Man kann sich nicht nur die Rosinen heraussuchen  Icon_smile


(24-02-2019, 01:07)Ekkard schrieb: Es gibt tatsächlich einige Probleme mit dem Recht in unserem Staate. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass Menschen je nach Herkunft unterschiedlichen Regeln unterliegen.

Mir ist kein solcher Fall bekannt.
Ich kenne einen sehr lieben Mann mit kosovardischer Herkunft, der vor einigen Jahren deutscher Staatsbürger wurde, und jetzt Beamter wurde
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#13
(24-02-2019, 01:30)Sinai schrieb:
(24-02-2019, 01:07)Ekkard schrieb: Es gibt tatsächlich einige Probleme mit dem Recht in unserem Staate. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass Menschen je nach Herkunft unterschiedlichen Regeln unterliegen.

Mir ist kein solcher Fall bekannt.
Ich kenne einen sehr lieben Mann mit kosovardischer Herkunft, der vor einigen Jahren deutscher Staatsbürger wurde, und jetzt Beamter wurde

Ich denke, es geht eher darum, dass Vergehen der "kleinen Leute" wesentlich harscher geahndet werden als solche, die von den wohlhabenderen Kreisen begangen werden. Wenn Du ein paar Euro bei der Steuer falsch deklarierst, wird's schwierig. Gross angelegte Betruegereien in Wirtschaftskreisen sind dagegen oft schwer nachweisbar, mit Tricks oft auch formal legal durchfuehrbar und fuehren sehr selten zu Strafen. Wer Schaeden im Milliardenbereich verursacht, ist wahrscheinlich "systemrelevant" und hat gar nichts zu befuerchten. Viele der Vergehen von Abgeordneten oder Regierungsmitgliedern, die per Gesetz als illegal eingestuft werden, sind nicht strafbewehrt und fuehren deshalb zu keiner Ahndung. Die "Haerte des Gesetzes" schlaegt eigentlich nur "unten" zu.
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#14
War auch gemeint! Aber ich meinte auch: Wer so genannter "Ausländer" ist, genießt nicht die Rechte deutscher Staatsbürger. Vielleicht wird sein Leben geschützt, soweit Gesetze im Sinne von Kapital-Verbrechen greifen. Aber danach hört es praktisch auf.

Ist umgekehrt übrigens genauso: Meiner Frau wurden in London ihr Portemonaie gestohlen. Der örtliche Polizei war vollkommen desinteressiert wenn nicht gar feindlich. Nur der Tatsache, dass meine Frau in London zur deutschen Botschaft fahren konnte, ist zu verdanken, dass sie ein paar Tage später mit Ersatzpapieren GB verlassen konnte. Und sie hatte noch ihr Mobiltelefon, so dass wir von zu Hause aus (ich) Vermögensschäden durch Kreditkartenbetrug verhindern konnten. So viel zu "gleiches Recht für alle"!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#15
Da ist Deutschland aber im Prinzip grosszuegiger als andere Staaten. Zumindest ist unser Recht auf Menschenwuerde als allgemeines Menschenrecht anerkannt, das fuer jedermann gilt. In den USA ist es zum Beispiel 100% klar, dass alle Rechte, die die Verfassung und ihre Zusaetze dem Einzelnen einraeumen, nur fuer Staatsbuerger gelten. Auslaendern, auch solchen, die im Land wohnen, ist die Inanspruchnahme vieler dieser Rechte sogar ausdruecklich verboten. Das wird zwar meist nicht so heiss gegessen, wie's daherkommt, aber man muss vorsichtig sein, weil man im Zweifelfall recht hilflos dastehen kann.

Als konkretes Beispiel sei das Recht auf freie Meinungsaeusserung genannt. In den USA ist das generell sehr weit gefasst und schliesst auch Aussagen ein, die bei uns schwere Strafen nach sich ziehen wuerden. Als Auslaender ist es einem aber strikt verboten, den poitischen Prozess in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Insofern ist es angezeigt, sich jedes auch noch so gut gemeinten Engagements zu enthalten.
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