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Also die Grundrechte und insbesondere das Recht auf Leben gelten in Deutschland für Jeden, auch für Staatsfeinde.
Wie kann man das mit einem Vermögensschaden gleichsetzen? Versteh ich das falsch oder bin ich hier falsch?
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In Deutschland und in jedem westlichen Staat gilt Eigentum als Grundrecht.
Art. 14 GG schützt das Eigentum als Grundrecht.
Die Revolution von 1848 hatte diese Grundrechte zum Ziel
Wäre ja noch schöner - da könnte der Bürgermeister eine Familie aus ihrem Haus vertreiben, weil er einen Eislaufplatz errichten will
Daher ist das Eigentum als Grundrecht geschützt - auch Vermögensschäden können sehr schlimm sein und der Verlust von Haus und Hof kann die Existenz zerstören !
Ein Landwirt der das Bauernhaus verliert kann nicht wo anders hin ziehen und von dort seine Felder bewirtschaften. Ein Wirt der das Wirtshaus am Hauptplatz verliert kann nicht wo anders aufmachen
Daher kann jemand nur mit einem komplizierten Gerichtsverfahren enteignet werden wo sehr strenge Auflagen gelten und wo öffentliches Interesse gegeben sein muß (Enteignung für Eisenbahnbau oder Autobahnbau)
Aber ich verstehe Deine Frage nicht - wer hat denn einen Vermögensschaden mit dem Recht auf Leben gleichgesetzt ?
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Der Beitrag von 'Nachtschatten' bezieht sich, so scheint es, auf das von mir vorgebrachte Beispiel. Das "Recht auf Leben" wurde darin nicht mit dem Recht am Eigentum gleichgesetzt. (Wie auch?) Das scheint mir ein Missverständnis zu sein.
Ich habe auch in Bezug auf Deutschland "Bauchschmerzen" mit einem "Recht auf Leben". Wenn ich die Rechtslage korrekt verstehe, gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Menschenwürde und die Strafbewehrung bei Kapitaldelikten, das ärztliche Ethos und vieles mehr.
Anderenfalls müsste der Staat jedem seiner Bürger das Leben garantieren. Wie soll das gehen?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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(28-02-2019, 01:03)Ekkard schrieb: Der Beitrag von 'Nachtschatten' bezieht sich, so scheint es, auf das von mir vorgebrachte Beispiel. Das "Recht auf Leben" wurde darin nicht mit dem Recht am Eigentum gleichgesetzt. (Wie auch?) Das scheint mir ein Missverständnis zu sein.
Ich denke auch, 'Nachtschatten' hat Dich mißverstanden, bei dem was Du über die in London gestohlene Geldtasche geschrieben hast
(28-02-2019, 01:03)Ekkard schrieb: Ich habe auch in Bezug auf Deutschland "Bauchschmerzen" mit einem "Recht auf Leben". Wenn ich die Rechtslage korrekt verstehe, gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Menschenwürde und die Strafbewehrung bei Kapitaldelikten, das ärztliche Ethos und vieles mehr.
Anderenfalls müsste der Staat jedem seiner Bürger das Leben garantieren. Wie soll das gehen?
Ich habe mir das angeschaut: Das Recht auf Leben ist in Deutschland ein Grundrecht
"Das Recht auf Leben ist ein Grundrecht gemäß Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art. 2 Abs. 2 GG lautet:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Ein solches Grundrecht ist in der deutschen Verfassungsgeschichte ohne Vorbild. Der Parlamentarische Rat nahm es auf Vorschlag einiger evangelischer Landeskirchen und unter dem Eindruck der systematischen staatlichen Tötungen während der Zeit des Nationalsozialismus (Konzentrationslager) in den Grundrechtskatalog auf."
Recht auf Leben - Wikipedia
Etwas auffällig ist aber der Satz "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden"
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Offenbar haben findige Juristen den in Artikel 2 auf Druck einiger evangelischer Landeskirchen aufgenommenen Abs. 2 so formuliert, daß er bei Bedarf durch den Gesetzgeber - am Grundgesetz vorbei - problemlos ignoriert werden kann.
Artikel 2 Abs. 2 GG ermächtigt den Gesetzgeber ja ausdrücklich, in die eben diese Schutzbestimmungen des Artikel 2 Abs. 2 GG einzugreifen
Eine rechtstechnische Auffälligkeit (um es höflich zu formulieren)
Ein Verstoß gegen die Normenhierarchie
Diese problematische Formulierung war sicher kein Pfusch, keine Nachlässigkeit. So etwas passiert nicht bei Bestimmungen des Grundgesetzes
Offenbar ist das ein geplantes Hintertürchen, das den Gesetzgeber bei Bedarf jederzeit ermächtigt, ganz einfach mittels eines unproblematischen 51 % Gesetzes die Todesstrafe einzuführen - so einfach und unproblematisch wie das Alkopopsteuergesetz
In Wahrheit hängt das Verbot der Todesstrafe der Budesrepublik Deutschland nur an der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK
Die EMRK ist aber kein Göttliches Recht, behauptet nicht einmal ein solches zu sein, sondern ist nur ein Vertragswerk, das dauernd im Fluß ist und ständig geändert wird
Falls die Bundesrepublik Deutschland aus der EU aussteigen sollte (England macht ja schon den Anfang), dann wird auch die EMRK für die Bundesrepublik Deutschland obsolet
Wer weiß, was dann verhandelt wird
Und aus Frankreich hört man immer wieder unglaubliche Signale, etwa wurde im Sommer 2017 - ein knappes Jahr nach dem religiös motivierten Massenmord von Nizza - festgestellt, daß sich die Mehrheit der Franzosen die Einführung der Todesstrafe wünscht:
Der letzte Gang zur Guillotine | Politik - Frankfurter Rundschau
09.09.17
"Noch vor 40 Jahren exekutierte Frankreich einen Mörder mit dem Fallbeil, 1981 wurde die Todesstrafe abgeschafft. Heute spricht sich eine Mehrheit für die Wiedereinführung aus.
( . . . )
Djandoubi, ein 28-jähriger Landarbeiter, der eine Minderjährige zur Prostitution gezwungen, gefoltert und erwürgt hatte, wird in Handschellen an einen Tisch gesetzt. Dort steckt man ihm ein Zigarette in den Mund, auf die er nach französischem Gewohnheitsrecht Anspruch hat."
Aufhorchen läßt der Satz "Heute spricht sich eine Mehrheit für die Wiedereinführung aus."
Nicht auszuschließen, daß mittelfristig (in 4 bis 6 Jahren) Europa dem Beispiel der USA folgt, wo ja auch nicht die Todesstrafe restlos abgeschafft ist
Jedenfalls sind die USA ein Rechtsstaat - trotz fallweiser Todesstrafe
Die Mongolei gilt jedenfalls international nicht als Rechtsstaat - obwohl sie keine Todesstrafe hat
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Erstmal Danke für die Klärung an Euch Beide!
Ich hätte Ekkard direkt fragen sollen, oder aber auch andere seiner Beiträge lesen.
Dann wär mir das schneller klar geworden. Ich bitte um Entschuldigung.
Das sich an den Gesetzen zum Art2 im Krieg etwas verändert sollte klar sein, da wird die Wehrpflicht usw. entsprechend angepasst.
Im Frieden regelt z.B. das Hilfeleistungsgesetz Fristen und Mittel zur Gesunderhaltung d.h. man bekommt in Deutschland innerhalb von 10 Minuten eine angemessene Versorgung, für Ausnahmefälle gibts Mittel des Katatstrophenschutzes.
Mir ist nur unklar wie nach dem Krieg dann der Frieden wieder eintritt, wird der verhandelt oder einseitig erklärt?
Oder ist Frieden so eine Art Gewohnheitsrecht?
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01-03-2019, 03:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-03-2019, 03:23 von Ulan.)
Das Kriegsrecht als Sonderfall wird aufgehoben und der Grundzustand tritt wieder ein. "Frieden" ist dafuer technisch nicht erforderlich.
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Von Krieg habe ich nicht geredet.