14-06-2020, 22:09
(14-06-2020, 17:49)Felix schrieb: Strafbar ? - Falls schreckhafte Leser(innen) sich jetzt vielleicht nicht mehr getrauen, dir zu widersprechen, beruhige ich sie: Das war doch nur ein Späßchen zum Ausklang!
Nein, ein sehr geflügeltes Wort in der dazugehörigen Disziplin. Mit Sitz weit oberhalb des von dir in die Diskussion eingeführten Körperteils l.m.a.A..
Im Zweifel können Deine "schreckhaften" Leser immer noch auf die Straflosigkeit eines Putativ-Delikts gem. § 22 f. StGB vertrauen. Selbst wenn Dein L.m.a.A.-Zitat an meine Adresse gehen würde, gingst Du straffrei aus, weil dieses unhygienische Vergehen kein "Verbrechen" ist und damit als Beleidigungsversuch straffrei bleibt. Justitia ist oft recht großzügig.
Ruhig her mit dem Widerspruch, bei Gott und bei Gericht ist bekanntlich alles möglich.
MfG