28-03-2020, 03:07
(28-03-2020, 01:52)Sinai schrieb: Und wo steht etwas von solch einem "Grundrecht" dass man in Seuchenzeiten Parties feiern dürfte ??
Du hast prinzipiell ein Grundrecht auf Bewegungsfreiheit. Dieses Grundrecht ist jetzt eingeschraenkt. Darum geht es. Du argumentierst hier schlicht in falschen Kategorien.
Die Einschraenkung von Grundrechten gibt es aus vielerlei Gruenden, einige mit besserer Begrundung als andere. Das aendert aber nichts daran, dass wir es mit Einschraenkungen von Grundrechten zu tun haben. Da muss man halt aufpassen, dass das kein Selbstlaeufer wird.