22-04-2020, 18:41
(20-04-2020, 20:25)edi schrieb: .noch nie etwas vom recht der 1. nacht gehört?
Ach, jetzt als letztes Mittel auch das noch: die berühmt-berüchtigte Erste Nacht "unter" dem Landesherrn. Offensichtlich haben Ihnen zu viele angeschaute Film-Schnulzen diesen Einfall beschert.
Mit Sex des Landesherrn vor den Augen des Bräutigams hat das Jus primae noctis nur symbolisch zu tun. Dieses grotesk pervertierte Herrenrecht ist lediglich Legende, wie alle Bibelwunder Ihrer hochgeschätzten "modernen" Theologie auch.
Dieses Ammenmärchen, eine Sage aus dem 15./16. Jh. diente vielerorts dazu, eine (zusätzliche) Abgabe des Leibeigenen an den Lehnsherren zu rechtfertigen*, usw. usw. Die Historie kennt keine Fälle!
Sie werfen in Ihren Beiträgen ständig anderen vor, keine Ahnung zu haben. Aber selbst erwischt man Sie, wie bei dieser schlüpfrigen Fabel auch, meistens auf dem linken Fuß.
* Karl Schmidt: Jus primae noctis. eine geschichtliche Untersuchung
MfG