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Österreich: die Presse schreit auf!
#16
(16-04-2020, 13:29)Ulan schrieb: . . . Ignorier die Frage nach Deinem Seitenwechsel der Position . . .


Anfänglich hat - aus meiner bescheidenen Sicht - Österreich - wenn auch zu spät - die richtigen Maßnahmen gesetzt. Tschechien war da schneller . . .

Aber jetzt lese ich immer wieder Artikel im STANDARD, dass "man" in Österreich schön langsam zu weit geht

Siehe auch meinen Artikel vom 4. April
Politik und Soziales > Österreich: für Verfassungsrechtler Funk geht der Erlass "zu weit"

Auch hier hatte der STANDARD Alarm geschlagen und die Regierung mußte einlenken

Eine wachsame Presse ist sehr wichtig für eine Demokratie !

Die "freiwillig" zu installierende App zur Überwachung der Leute ist die nächste Schnapsidee
Besonders das Wort "freiwillig" ist verdächtig und läßt alle Alarmglocken schrillen . . .
Man kennt das Wort etwa von der bösen Idee, "freiwillig" auf den 8-Stunden-Tag zu verzichten

gaaanz "freiwillig" - nur wer nicht freiwillig mitmacht, ist bald seinen Job los Icon_cheesygrin

Gerade deshalb gibt es ja zwingendes Recht - zum Schutz der Bürger und der Angestellten

Es war immer das Ziel der Hausherren und Arbeitgeber das zwingende Recht durch dispositives Recht auszuhebeln

Doch zurück zum Thema dieses Threads:
Ich jedenfalls bin froh, wenn sich renommierte und international anerkannte Qualitätszeitungen (noch) getrauen, Maßnahmen öffentlich zu kritisieren
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#17
Und ich verstehe nicht, dass die Stimme des STANDARD hier im Forum nicht genehm ist.

Wenn man sich den Standard im Wikipedia anschaut, dann sieht man, dass das eine renommierte und international anerkannte Qualitätszeitung sein dürfte

Siehe hier: Der Standard - Wikipedia
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#18
(16-04-2020, 13:43)Sinai schrieb: der STANDARD schreibt:
"Er trägt die Verantwortung und muss darauf achten, dass bei der Eindämmung des Virus keine überbordenden Maßnahmen gesetzt werden, die den Rechtsstaat außer Kraft setzen könnten."

Das ist schlecht formuliert.

Die getroffenen Maßnahmen sind nicht geeignet, "den Rechtsstaat" außer Kraft zu setzen. Sie schränken vorübergehend Grundrechte ein. Ob das verhältnismäßig gewesen war, wird vom Verfassungsgericht beurteilt werden, wie das in einem Rechtsstaat vorgegeben ist.

In Ungarn ist das nicht mehr der Fall, was dich offensichtlich nicht kümmert.
MfG B.
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#19
(16-04-2020, 15:30)Bion schrieb:
(16-04-2020, 13:43)Sinai schrieb: der STANDARD schreibt:
"Er trägt die Verantwortung und muss darauf achten, dass bei der Eindämmung des Virus keine überbordenden Maßnahmen gesetzt werden, die den Rechtsstaat außer Kraft setzen könnten."

Das ist schlecht formuliert.


Der STANDARD ist Qualitätsjournalismus und die haben schon Juristen in der Belegschaft und befreundete Anwälte
Das ist ja kein kleines Provinzblatt, sondern eine angesehene Zeitung - wenn der STANDARD Kritik an Regierungsmaßnahmen übt, dann fragen die sicher vorher Leute die das verstehen . . .
Glaubst Du nicht auch ?

Wie würde Deine alternative Formulierung aussehen?
"Er trägt die Verantwortung und muss darauf achten, dass . . . " [bitte fortsetzen]
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#20
(16-04-2020, 13:43)Sinai schrieb: Meine Ansicht zur österreichischen Regierungsweise ist nicht von Belang

Dann lass solche Topics, wenn Du keine Lust hast, irgendetwas Sinnvolles zu Artikeln, die Du hier in reichlich beliebiger Weise einstellst, beizutragen.

(16-04-2020, 15:49)Sinai schrieb: Der STANDARD ist Qualitätsjournalismus...

Sag einmal, geht das nicht in Deinen Kopf? Du redest hier mit zwei Leuten, die ganz oder teilweise in Wien wohnen und den Standard kennen. Ich habe die Papierversion davon abonniert. Was sollen diese dauernden, unsinnigen Einwuerfe?

Die Artikel sind nicht von "dem Standard" geschrieben, sondern von Leuten mit ihren jeweils eigenen Blickwinkeln auf bestimmte Angelegenheiten. Die meinen auch nicht alle dasselbe. Gastbeitraege gibt's auch regelmaessig in dieser Zeitung. Sinnvoll waere es z.B. (und im Prinzip auch notwendig fuer eine korrekte Quellenangabe), den Autor eines Beitrags zu nennen. Dessen Meinung ist das.
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#21
(16-04-2020, 16:05)Ulan schrieb: Die Artikel sind nicht von "dem Standard" geschrieben, sondern von Leuten mit ihren jeweils eigenen Blickwinkeln auf bestimmte Angelegenheiten. Die meinen auch nicht alle dasselbe. Gastbeitraege gibt's auch regelmaessig in dieser Zeitung. Sinnvoll waere es z.B. (und im Prinzip auch notwendig fuer eine korrekte Quellenangabe), den Autor eines Beitrags zu nennen. Dessen Meinung ist das.

Der Autor des in Beitrag # 1 zitierten kritischen Artikels ist Michael Völker
Das ist kein Gastbeitrag

"Michael Völker ist Leiter des innenpolitischen Ressorts bei DER STANDARD."
Google: Michael Völker
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#22
Schoen, dass Du jetzt den Autor genannt hast. Dass der Beitrag ein Gastbeitrag gewesen sei, habe ich auch nicht behauptet. Wenn Du vielleicht etwas mehr auf die Autoren schaust in der Zukunft, dann faellt Dir vielleicht auf, welcher der Autoren des Standards welche Ansichten vertritt. Oder welche Personen sie partout nicht leiden koennen (solche Subtilitaeten kriegt man auch erst nach einer Weile mit). Kurz ist eh unbeliebt beim typischen Standard-Klientel. Der hatte nur mal kurz eine Atempause waehrend des Hoehepunkts der Krise.
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#23
(16-04-2020, 16:36)Ulan schrieb: Schoen, dass Du jetzt den Autor genannt hast.


Ich hatte den Autor übrigens schon in Beitrag # 1 genannt, er schien im STANDARD Artikel auf, den Du gelöscht hast

Ist aber kein Problem - jeder der den Artikel aufruft, sieht den Namen des Autors
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#24
(16-04-2020, 15:49)Sinai schrieb: Der STANDARD ist Qualitätsjournalismus und die haben schon Juristen in der Belegschaft und befreundete Anwälte

Wie würde Deine alternative Formulierung aussehen?

Es kommt nicht darauf an, wer was geschrieben hat und in welchem Blatt es steht, sondern wie es geschrieben ist.

Ist es wirklich nötig, den Unterschied zwischen den Rechtsstaat außer Kraft setzen (wie das in Ungarn geschehen ist) und Grundrechte als Hygienemaßnahme vorübergehend einschränken zu erklären?

Das Covid-19-Gesetz und die auf dem Gesetz basierenden Verordnungen werden demnächst überprüft, ob sie verfassungskonform sind. Ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, wird eine solche Überprüfung (wie in Ungarn eben) nicht vorgenommen.
MfG B.
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#25
(16-04-2020, 17:11)Sinai schrieb: Ich hatte den Autor übrigens schon in Beitrag # 1 genannt, er schien im STANDARD Artikel auf, den Du gelöscht hast

Ist aber kein Problem - jeder der den Artikel aufruft, sieht den Namen des Autors

Mag sein, aber Du benutzt den Autoren-Namen selbst nie. Du redest vom Standard als sei der so etwas wie das Zentralorgan des ZK der SED, das irgendwelche nun zu vertretenden Positionen verkuendet.

Ansonsten gilt - auch laut Artikel - dass die Sache auf dem Weg der Klaerung ist. Der Autor bemaengelt hauptsaechlich die oeffentlich dargestellte Haltung des Bundeskanzlers. Wie gesagt, das ist sowieso nicht gerade der Kurz-Fanclub dort.
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#26
(16-04-2020, 19:25)Ulan schrieb: Du redest vom Standard als sei der so etwas wie das Zentralorgan des ZK der SED, das irgendwelche nun zu vertretenden Positionen verkuendet.

Ich habe mich über diese Äußerung sehr amüsiert
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#27
Da hätte ich doch beinahe was übersehen.

(16-04-2020, 13:17)Sinai schrieb:
(16-04-2020, 12:38)Bion schrieb: Anschober hat in derselben Sache festgehalten, dass er Experten rund um den ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Jabloner, eingeladen habe, um Fehler in Zukunft möglichst zu vermeiden.
Wäre vielleicht sinnvoller, statt den "ehemaligen" Präsidenten - den amtierenden Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes zu befragen . . .

Nein, das wäre nicht sinnvoller, sondern rechtswidrig.

Was auch einem Nichtjuristen begreifbar sein sollte.
MfG B.
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#28
So viel ich weiß, gibt es in Österreich ein Begutachtungsverfahren

Da sind Gesetzesvorhaben routinemäßig unter anderem dem Verfassungsgerichtshof vor Beschlussfassung zur Einsicht vorzulegen . . .
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#29
(18-04-2020, 21:27)Sinai schrieb: So viel ich weiß, gibt es in Österreich ein Begutachtungsverfahren

Die Begutachtung von Gesetzesentwürfen bei Regierungsvorlagen wird von den Interessensvertretungen (Kammern, Gewerkschaften, etc.) vorgenommen.

Ist ein Gesetz eilbedürftig und soll es ohne den zeitlichen Aufwand der Begutachtung beschlossen werden, geschieht das im Wege eines parlamentarischen Initiativantrags.

(18-04-2020, 21:27)Sinai schrieb: Da sind Gesetzesvorhaben routinemäßig unter anderem dem Verfassungsgerichtshof vor Beschlussfassung zur Einsicht vorzulegen . . .

Das ist nicht der Fall! Wo hast du das her? Wer verbreitet solchen Unsinn?

Einer Beteiligung von Gerichten an der Gesetzwerdung (wie immer diese auch organisiert sein sollte) steht das Prinzip der Gewaltentrennung entgegen. Das heißt, der Verfassungsgerichtshof kann nicht am Zustandekommen eines Gesetzes beteiligt sein, das ihm später möglicherweise - als oberste Einrichtung der rechtswahrenden  Gewalt - zur Prüfung auf Verfassungskonformität vorgelegt wird.
MfG B.
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