21-11-2012, 19:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-11-2012, 19:39 von schmalhans.)
(21-11-2012, 19:09)indymaya schrieb:(21-11-2012, 18:44)Gundi schrieb: ]Ich verstehe dieses krampfhafte "töten, töten, töten!" nicht.
Ich verstehe dieses krampfhafte "am Leben bleiben müssen" deinerseits nicht.
Es ist aber keine Tötung. Du bist der einzige Mensch, der diesen Begriff so definiert.
Und weil du dich ja nicht auskennst und es auch nicht nachlesen willst, helfe ich dir gerne auf die Sprünge:
"Aktive Sterbehilfe ist die gezielte Herbeiführung des Todes durch Handeln auf Grund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person. Aktive Sterbehilfe ist weltweit nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und im Bundesstaat Oregon erlaubt. Aktive Sterbehilfe erfolgt oft durch Verabreichung einer Überdosis eines Schmerz- und Beruhigungsmittels, Narkosemittels, Muskelrelaxans, Insulin, durch Kaliuminjektion oder einer Kombination davon.
Ist der tatsächliche Wille der Person nicht zu ermitteln, kann eine Patientenverfügung oder der früher geäußerte Wille hierfür Anhaltspunkte geben. ...
In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe nur strafbar, wenn sie vorsätzlich und nicht von einem Arzt unter Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltskriterien ... geleistet wurde.
Wird ein direkt tödliches Medikament nicht direkt der Person verabreicht (durch Injektion oder ähnliches), sondern nimmt die Person das Medikament, das zuvor von einer Drittperson organisiert wurde, freiwillig selbst ein (z. B. durch Schlucken von Tabletten), so liegt gemäß Schweizer und deutscher Rechtsauffassung keine Sterbehilfe, sondern straflose Beihilfe zur Selbsttötung vor.
Passive Sterbehilfe ist das Unterlassen oder die Reduktion von eventuell lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen. ...
Indirekte Sterbehilfe ist die in Kauf genommene Beschleunigung des Todeseintritts als Nebenwirkung einer Medikamentengabe, z. B. einer gezielten Schmerzbekämpfung."
"Ein Tötungsdelikt ist im Strafrecht ein Tatbestand, mit denen eine Straftat gegen das Leben eines Menschen unter Strafe gestellt wird. Die Tatbestandsbildung für die verschiedenen Tötungsdelikte unterscheidet sich von Rechtsordnung zu Rechtsordnung, insbesondere gibt es in vielen Rechtsauffassungen Tötungsdelikte, die kein Mord sind (versehentliche oder fahrlässige Handlung mit Todesfolge, nach manchen Rechtsordnungen auch vorsätzliche Tötungen, bei denen der Tatbestand des Mordes nicht erfüllt ist)."
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)