24-05-2016, 07:08
(12-02-2016, 16:01)Bion schrieb: Unterschiedliche Bewertungen (beispielsweise die krass widersprüchlichen Aussagen den Alkoholgenuss betreffend 2:219; 4:46; 5:90-91; 16:67) werden lapidar mit der Außerkraftsetzungen göttlicher Anweisungen (Abrogation) und dem göttlichen Neuinterpretierungsrecht von Geboten erklärt. Auf die Schwächen, die solche Erklärungen hinsichtlich göttlicher Vollkommenheit bergen, pflegt man in der Regel nicht weiter einzugehen.
Wenn man es als Erziehung des Menschen sieht, dann macht das schon Sinn.