18-05-2017, 09:11
(18-05-2017, 00:17)Sinai schrieb: Jesus gab sich auch mit Zöllnern ab.
Wenn Pfefferkorn ehrlich bereute...
Dass dieser Vergleich hinkt, sollte auch dem juristischen Laien einsichtig sein.
Steuer- und Zollforderungen zu pachten hieß, an den Fiskus Vorauszahlungen für zukünftige Steuer- und Zolleinnahmen zu leisten, um diese danach mit Gewinn einzutreiben. Dass Steuer- und Zollpächter bei den Rechtsunterworfenen unbeliebt waren, sollte nicht überraschen. Zollpächter waren in der Regel gesellschaftlich ausgegrenzt, aber sie bewegten sich innerhalb der Rechtsordnung. Der (Einbruch-)Diebstahl hingegen war ein Verbrechen.
Im alten Rom war es beispielsweise möglich, dass ein Dieb sein Leben verlieren konnte, wenn dem Geschädigten danach war, die Rache auf die Spitze zu treiben.
Dazu Mommsen (in: Geschichte der Todesstrafe im römischen Staat):
…in wenigen Fällen kann nach römischer Ordnung die Rache bis zur Tötung des Verletzers vorgehen, und auch in diesen ist die Tötung, nicht wie bei den öffentlichen Verbrechen gesetzlich vorgeschrieben, sondern nur gesetzlich gestattet; es gilt dies für den Dieb, der auf frischer Tat ergriffen wird und für den falschen Zeugen,…
MfG B.