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aktive Sterbehilfe
#46
(04-05-2010, 17:16)YA-N schrieb: Nun, Gundi, dann präzisiere doch am besten Deine Frage Icon_wink Wenn ich so eine "generelle" Frage höre oder lese, habe ich in meinem Kopf sofort mehrere unterschiedliche Situationen und versuche, auf alle zu antworten, sofern mir das möglich ist.

Och, ich find eigentlich ganz interessant wie das Thema sich entwickelt :icon_cheesygrin:

Aber zu Beginn wurde ja eigentlich gesagt, dass nicht gegen den Willen des Betroffenen entschieden werden soll. Sterbehilfe also nur wenn der Betroffene das möchte oder der Arzt meint das weiteres leben eine unzumutbare Qual wäre (und der Patient selber dazu nix mehr sagen kann), bzw. lediglich ein würdeloses Aufschieben des Unvermeidbaren wäre.

Mir ging es vor allem um die Frage ob Leben wirklich so ein hohes Gut ist, dass man immer krampfhaft versuchen sollte es aufrechtzuerhalten oder ob hierbei eben auch gewisse Grenzen gesetzt sind und wie die einzellnen Religionen und gerne auch eure persönlichen Meinungen dazu sind.
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#47
(04-05-2010, 17:35)SchmetterMotte schrieb: Anschließend kann man auch fragen, ob es wirklich richtig ist, Menschen in Kliniken einzusperren, die sich selbst umbringen wollen. Ab wann darf man für einen anderen entscheiden?

dann, wenn dieser krankheitsbedingt nicht in der lage ist, verantwortlich für sich selbst zu entscheiden. was bei einem schwer depressiven zweifellos gegeben ist, bei einem physisch todkranken aber nicht (klar liegt die crux hier in der grenzziehung zwischen den beiden fällen, denn derart schwarz-weiß ist die lage ja nie)

es werden aber nicht "Menschen eingesperrt, die sich selbst umbringen wollen" (das klingt so nach strafe), sondern es kann in bestimmten fällen zum selbstschutz der patienten eine zwangsweise anhaltung in psychiatrischer behandlung verfügt werden. ich habe übrigens auch patienten kennengelernt, die beim aufkommen entsprechender depressiver selbstmordabsichten aus eigenem antrieb in die psychiatrische klinik gegangen sind, anstatt ihrer depression nachzugeben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
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#48
(04-05-2010, 18:14)Gundi schrieb: Mir ging es vor allem um die Frage ob Leben wirklich so ein hohes Gut ist, dass man immer krampfhaft versuchen sollte es aufrechtzuerhalten oder ob hierbei eben auch gewisse Grenzen gesetzt sind und wie die einzellnen Religionen und gerne auch eure persönlichen Meinungen dazu sind.

Ich halte das Leben des Anderen in der Tat für das höchste Gut. Insofern würde ich immer versuchen, zu erforschen, was der Andere möchte, will, erhofft. Wenn ich das weiss, kann ich mich leichter entscheiden. Für mich selbst gilt: ich behalte mir das Recht vor, über mein Leben selbst zu bestimmen. Der Freitod im Falle einer schweren unheilbaren Krankheit oder im Falle der andauernden Überzeugung, dass ich mein Leben für sinnlos oder einfach "für ausgelebt" halte ("Bilanzfreitod"), ist für mich durchaus eine Option (mit wenigen Einschränkungen, die aber hier erstmal keine Rolle spielen sollen).

YA-N
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#49
Petro, das ist mir alles schon bewußt. Aber ein Mensch der sich umbringen will muss nicht psychisch oder physisch krank sein. Da wird aber eben kein Unterschied gemacht. Wenn ich mich umbringen will und jemand sieht mich muss er "Hilfe leisten" und wenn man denn eingewiesen wird, behalten die einen so lange in einer Klinik, bis sich die Suizidalität erledigt hat. Tut sie das nicht, bleibt man länger dort. Und noch länger. Bis man kapiert hat, dass man zumindest nicht erzählen darf, dass man sich umbringen will.

Natürlich bin ich nicht dafür, einen psychisch Kranken sich selbst zu überlassen, dafür kenne ich zuviele und ich wär selbst nicht dafür gewesen, dass man mich in schlimmen Phasen vor einigen Jahren mal so hätte "machen lassen". Aber so ist es ja nicht immer.
Gruß
Motte

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#50
(05-05-2010, 10:47)SchmetterMotte schrieb: Petro, das ist mir alles schon bewußt. Aber ein Mensch der sich umbringen will muss nicht psychisch oder physisch krank sein. Da wird aber eben kein Unterschied gemacht

wirklich nicht?

und inwiefern?

Zitat:Wenn ich mich umbringen will und jemand sieht mich muss er "Hilfe leisten"

natürlich. er kann ja nicht wissen, aus welchen gründen du handelst, wie du handelst

Zitat:und wenn man denn eingewiesen wird, behalten die einen so lange in einer Klinik, bis sich die Suizidalität erledigt hat

afaik ist schon eine zwangseinweisung nicht so ohne weiteres möglich. aber klar: wenn der grund dafür selbstgefährdung ist, bleibt er eben aufrecht, bis diese nicht mehr gegeben ist

Zitat:Tut sie das nicht, bleibt man länger dort. Und noch länger. Bis man kapiert hat, dass man zumindest nicht erzählen darf, dass man sich umbringen will

nachvollziehbar, meinst du nicht auch?

ich sag jetzt mal was ganz brutales: wenn ich mich wirklich umbringen will, dann mach ich das. ich lauf dann nicht herum und erzähle es jedem, ich wähle dann nicht eine methode, bei der eine hohe wahrscheinlichkeit besteht, daß sie "schief geht". denn so was würde verständlicherweise dahingehend interpretiert, daß es mir eben nicht ernst ist mit meinem todeswunsch, sondern ich davon abgehalten werden will

Zitat:Natürlich bin ich nicht dafür, einen psychisch Kranken sich selbst zu überlassen, dafür kenne ich zuviele und ich wär selbst nicht dafür gewesen, dass man mich in schlimmen Phasen vor einigen Jahren mal so hätte "machen lassen". Aber so ist es ja nicht immer.

nachdem man nun mal dem anderen nicht in den kopf schauen kann, wird es keine lösung geben, die allen gerecht wird. wie schon angedeutet, glaube ich nicht, daß die mehrzahl der wegen selbsgefährdung eingewiesenen tatsächlich psychisch stabile menschen mit "rationalem" todeswunsch sind
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#51
Klar, aber manchmal liegt auch das system voll daneben,..hatte mal einen Einsatz, wo wir eine selbstmordgefährdete Person gemeinsam mit der Rettung abzuholen hatten,..Die Dame hatte Krebs im Endstadium und bevor sie die letzten Tage unter Schmerzen im Krankenhaus verbringe, bringe sie sich um, sagte sie zu einer Nachbarin,..die ruft uns an, und wir müssen per Gesetz handeln,..
Aut viam inveniam aut faciam
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#52
(05-05-2010, 13:38)d.n. schrieb: Klar, aber manchmal liegt auch das system voll daneben,..hatte mal einen Einsatz, wo wir eine selbstmordgefährdete Person gemeinsam mit der Rettung abzuholen hatten,..Die Dame hatte Krebs im Endstadium und bevor sie die letzten Tage unter Schmerzen im Krankenhaus verbringe, bringe sie sich um, sagte sie zu einer Nachbarin,..die ruft uns an, und wir müssen per Gesetz handeln,..

das ist sicher ein problem. regeln und gesetze sind leider so, daß sie nicht jedem einzelfall gerecht werden (können) bzw. lassen eben keinen oder nur sehr begrenzten ermessensspielraum

aber: ich habe zu meiner zeit bei der rettung zwangseinweisungen immer gehaßt (kamen zum glück eher selten vor). damals war es afaik so, daß diese von einem amtsarzt verfügt werden mußte (der nicht unbedingt ein fachmann für psychiatrie war oder auch nur eine gründliche anamnese durchgeführt hätte). ist das denn heute auch noch so?

wenn ich die sache mit dem unterbringungsgesetz von 1990 richtig verstehe, grundsätzlich ja. ohne arzt gehts nur bei "gefahr im verzug" - und ob das bei der todkranken dame in deinem beispiel gegeben war?

wie auch immer - ein in a zwangsweise eingewiesener muß unverzüglich von zwei psychiatrischen fachärzten untersucht werden, und stellen diese fest, daß die voraussetzungen für die "unterbringung" (so der fachterminus) gegeben sind, muß dies noch vom gericht bestätigt werden. es ist also nicht ganz so, daß patienten einfach so weggesperrt werden

in d ist das alles natürlich ländersache, läuft aber grundsätzlich ähnlich. klar sind da die exekutivbeamten die "dummen", die mal als erstes ihren kopf hinhalten müssen (denn auch gerechtfertigte einweisungen werden von den patienten selten eingesehen)
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#53
zur info: da galt G.i.V,..sie hatte sich von der Nachbarin w.o. geschildert verabschiedet, sodaß anzunehmen war, sie beende ihr leben,...aus meiner sicht zu akzeptieren, als Amtsperson hatte ich einzugreifen,....

Ich selbst würde es ja auch nicht anders halten als diese Dame,..ich würde ein schönes Fest mit allen mir wichtigen veranstalten und mich zum abschluß des Festes ausbluten lassen,..ganz dezent über kanüle, schlauch und eimer,..ein schöner Ausklang des lebens,..so wie es schon die römischen patrizier taten
Aut viam inveniam aut faciam
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#54
durch meine Arbeit in einem Alten-Pflegeheim bin ich täglich mit diesem Thema konfrontiert.
Inzw. gibt es viele Angehörige, die, wenn Vater/Mutter/Oma/Opa z.B. nicht mehr essen wollen ihnen dies zugestehen. Früher wurde da ohne große Umschweife eine Ernährungssonde verpasst.
Es ist unvorstellbar schwierig, zu entscheiden, was noch vertretbar ist und was nicht und vor allem zu erkennen, was der kranke/alte Mensch in diesem Moment wünscht. Ich bin froh, dass ich als Pflegeperson diese Entscheidung NICHT treffen muss.
Letztlich liegt sowieso alles in Gottes Hand und nicht in der Macht der Maschinen.
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