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Apostasie
#1
Glaubensabfall.

In den Rechtssystemen der monotheistischen Religionen war der Abfall vom Glauben an den wahren Gott unter Strafe gestellt.

Im ↗Judentum wurde die Apostasie nach biblischem Zeugnis mit ↗Steinigung bestraft, im ↗Christentum der ↗Antike und des ↗frühen Mittelalters mit Vermögensverlust und dem Verlust bürgerlicher Rechte. 1267 bestimmte Papst ↗Klemens IV. (Bulle Turbato corde), dass Apostaten wie ↗Ketzer zu behandeln (also zu verbrennen) seien.

Heute hat der Abfall vom christlichen Glauben nur mehr kirchenrechtliche Folgen. Der Abfall vom Judentum in der Diaspora war allenfalls mit gesellschaftlicher Ächtung (seitens der jüdischen Gemeinde) verbunden.

Nach islamischem Recht (↗Scharia) ist Apostasie auch heute noch mit Strafe bedroht. In Ländern mit Scharia-Gerichtsbarkeit kann der Abfall vom Islam sehr bedrohliche Rechtsfolgen nach sich ziehen (und im schlimmsten Fall mit dem Tode bestraft werden).

In der Rechtsordnung der Türkei fehlen schariarechtliche Bestimmungen gänzlich, in manchen islamischen Staaten wird den Glaubensabfall betreffendes Scharia-Recht nicht angewandt.


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MfG B.
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