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Apostolischer Nuntius
#1
Ständiger päpstlicher Gesandter, der (seit 1815 durch entsprechende Regelung beim ↗Wiener Kongress) im Rang eines Botschafters steht und neben seinem diplomatischen Auftrag (völkerrechtliche Vertretung des ↗Apostolischen Stuhls) auch innerkirchliche Aufgaben hat.

Der Nuntius hat u.a. mit den Mitgliedern der ↗Bischofkonferenz engen Kontakt zu pflegen, über die Lage der Teilkirchen zu berichten und bei der Vorbereitung von Bischofsernennungen durch die Weitergabe von Informationen über geeignete Kandidaten mitzuwirken.

Die modernen Nuntiaturen haben sich historisch gesehen aus der Erweiterung des Aufgabenbereichs der Institution der päpstlichen Finanzagenten entwickelt, die seit dem 13. Jh in Europa mit dem Einsammeln des ↗Zehnten betraut waren.

Die ersten Nuntiaturen wurden um 1500 in Venedig, Spanien und Frankreich und 1513 beim ↗Kaiser eingerichtet.


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MfG B.
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