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(27-06-2012, 19:41)Harpya schrieb: Vielleicht hast du einen Tip wie ich schnell das Land verlassen kann.
ryanair soll billig sein
auf nimmer wiedersehen!
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(27-06-2012, 21:24)petronius schrieb: (27-06-2012, 14:36)schmalhans schrieb: das Recht der Eltern auf freie Ausübung sämtlicher religiöser Riten - und seine sie noch so brutal?
davon kann ja nun nicht die rede sein. es geht schlicht und einfach um die circumcision - die z.b. in usa auch ohne religiöse gründe völlig üblich ist
ich seh das urteil als übertrieben an
Die Todesstrafe ist in den USA auch üblich oder der Besitz von Waffen. Nur weil etwas üblich ist, muss es nicht gutheißen oder richtig finden.
Ansonsten gilt: wehret den Anfängen. Keine Kreuze in öffentlichen Gebäuden, keine "Reli" in den Schulen, keine Bekleidungs- und Beschneidungsvorschriften für Menschen oder sonst irgendwelche religiösen Vorschriften - schon gar nicht für Kinder. Ist ja alles nur halb so wild? Ich habe da andere Erfahrungen, ebenso die Opfer religiöser Intoleranz. Und darum gilt für mich - keine Toleranz mit den Intoleranten.
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(27-06-2012, 19:58)schmalhans schrieb: (27-06-2012, 19:46)Gundi schrieb: Und das es die meisten nicht stört ...
woher willst du das wissen? hast du eine Umfrage dazu gemacht? Das Thema wird meist totschwiegen oder unter dem Deckmantel des "es war ja schon immer so" oder der kulturell-religiösen Tradition als "angemessen" abgelegt ...
ach wo, das ist doch unsinn. im net findest du genug darüber, wie toll männer und frauen einen beschnittenen phallus (emp)finden und die religion hat damit überhaupt nichts zu tun
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(27-06-2012, 21:24)Harpya schrieb: Hier ist die Rechtslage eindeutig. Wenn eine Organisation ihre Mitglieder dazu anstachelt
illegale Handlungen oder Straftaten zu begehen,
muß sie als kriminelle Vereinigung angesehen werden.
Eine solche Organsiation wäre dann zu verbieten.
wo bitte ist die rechtslage eindeutig, daß es sich bei der von der religion geforderten beschneidung um anstiftung zu straftaten handelt?
das urteil von köln dürfte in der nächsten instanz kassiert werden, und deine splatterfantasien sind einfach nur off topic
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-06-2012, 21:44 von schmalhans.)
(27-06-2012, 21:39)petronius schrieb: (27-06-2012, 19:58)schmalhans schrieb: (27-06-2012, 19:46)Gundi schrieb: Und das es die meisten nicht stört ...
woher willst du das wissen? hast du eine Umfrage dazu gemacht? Das Thema wird meist totschwiegen oder unter dem Deckmantel des "es war ja schon immer so" oder der kulturell-religiösen Tradition als "angemessen" abgelegt ...
ach wo, das ist doch unsinn. im net findest du genug darüber, wie toll männer und frauen einen beschnittenen phallus (emp)finden und die religion hat damit überhaupt nichts zu tun
ähm, im internet finde ich auch genug darüber, wie männer und frauen einen unbeschnittenen penis finden. ja, und?
lesestoff aus dem internet? bitteschön:
+http://www.tagesspiegel.de/zeitung/beschneidung-in-den-usa-ist-es-routine/6806704.html
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-06-2012, 21:59 von petronius.)
(27-06-2012, 21:38)schmalhans schrieb: Die Todesstrafe ist in den USA auch üblich oder der Besitz von Waffen. Nur weil etwas üblich ist, muss es nicht gutheißen oder richtig finden
nein
aber was du für gut findest oder nicht, kann nicht maßstab unserer rechtsprechung sein
mal ganz abgesehen davn, daß ich den vergleich mit der todesstrafe ebenfalls für tendenziös und unverschämt halte
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(27-06-2012, 21:43)schmalhans schrieb: ähm, im internet finde ich auch genug darüber, wie männer und frauen einen unbeschnittenen penis finden. ja, und?
ich hab dir bloß gezeigt, daß es wohlstimmt, "daß es die meisten nicht stört"
wenn du das für nicht zutreffend hältst, tritt doch einfach den gegenbeweis an. deine privaten mutmaßungen sind jedenfalls nicht stichhaltiger als das im web zu findende
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(27-06-2012, 21:45)petronius schrieb: (27-06-2012, 21:38)schmalhans schrieb: Die Todesstrafe ist in den USA auch üblich oder der Besitz von Waffen. Nur weil etwas üblich ist, muss es nicht gutheißen oder richtig finden
nein
aber was du für gut findest oder nicht, kann nicht maßstab unserer rechtsprechung sein
davon war auch nicht die Rede, sondern davon welches Recht eher greift - das des Kindes oder das der Eltern (siehe mein Erstbeitrag). Du sprachst davon, was wo "üblich ist".
noch mehr Literatur dazu? bitte schön:
*http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Beschneidung_von_Jungen_und_M%E4nnern.html
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Zum Thema.
Aus der Urteilsbegründung:
Das Kölner Landgericht hatte die religiöse Beschneidung von Jungen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil als strafbare Körperverletzung bewertet. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt aus Sicht der Kölner Richter das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte das Urteil als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" bewertet und den Bundestag als Gesetzgeber aufgefordert, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen".
Wenn sich das Selbstbestimmungsrecht von Vereinen über das individuelle Recht des Einzelnen hinwegsetzen will und kann
werden der Willkür der jeweiligen Sekten in ihren Reihen Tür und Tor geöffnet.
Was irgendwo auf der Welt üblich sein mag berechtigt ja wohl keinen hier seinen unbeschränkten
Spielraum auszuleben.
Irgendjemand irgendetwas abzuschneiden ist nun mal eine Körperverletzung, kann sich sich einer winden wie er will.
Die Unbeteiligten sprechen doch hier auch nur wie ein Blinder von der Farbe.
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(27-06-2012, 21:52)schmalhans schrieb: davon war auch nicht die Rede, sondern davon welches Recht eher greift - das des Kindes oder das der Eltern (siehe mein Erstbeitrag). Du sprachst davon, was wo "üblich ist"
richtig
welches recht des kindes soll denn da greifen?
ich wollte z.b. nie zum friseur. ist das auch körperverletzung, daß ich gegen meinen willen dorthin geschleppt wurde und ein teil meines körpers abgeschnitten wurde?
wenn wir schon beim vergleichen sind...
leute, laßt doch die kirche im dorf!
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Rechtlich gesehen würde ich es wohl verstehen, wenn das Selbstbestimmungsrecht des Kindes vor das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften gestellt wird.
Ob es allerdings sinnvoll ist? Dann werden die Beschneidungen halt in anderen Ländern oder illegal durchgeführt.
Mich wundert eher dass es darüber überhaupt zu einer Diskussion kommt. Mir erschien ein solcher Eingriff eigentlich immer recht unbedeutend. Die einen Männer sind halt beschnitten, die anderen nicht. Fortpflanzen tun sie sich alle.
Wie ich finde, ein recht schwieriges Thema für den Gesetzgeber
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(27-06-2012, 21:54)Harpya schrieb: Zum Thema.
Aus der Urteilsbegründung:
Das Kölner Landgericht hatte die religiöse Beschneidung von Jungen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil als strafbare Körperverletzung bewertet. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt aus Sicht der Kölner Richter das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte das Urteil als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" bewertet und den Bundestag als Gesetzgeber aufgefordert, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen".
ich glaube nicht, daß in der urteilsbegründung was vom zentralrat stand
zitier bitte anständig
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(27-06-2012, 21:52)petronius schrieb: (27-06-2012, 21:43)schmalhans schrieb: ähm, im internet finde ich auch genug darüber, wie männer und frauen einen unbeschnittenen penis finden. ja, und?
ich hab dir bloß gezeigt, daß es wohlstimmt, "daß es die meisten nicht stört"
wenn du das für nicht zutreffend hältst, tritt doch einfach den gegenbeweis an. deine privaten mutmaßungen sind jedenfalls nicht stichhaltiger als das im web zu findende
du bist heute aber lustig drauf - ich habe nur darauf hingewiesen, dass es dazu keine Untersuchungen gibt (Gundi hat behauptet, dass es "die meisten nicht stört" - ich habe darüber nichts gefunden) .
ich weiß nicht ob es die Betroffenen stört oder nicht und dir zeigen wollen, dass es für beide Seiten im Netz Fürsprecher/innen geben wird.
Männer reden in der Öffentlichkeit nicht (gerne) über Operationen und Traumata, egal welche.
Das ist aber auch nicht Thema. Thema ist, ob man aus religiösen Gründen eine solche Verstümmelung zulassen solll oder nicht. Das wird die Gerichtsbarkeit jetzt wohl herausfinden müssen.
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Das Thema ist wohl juristisch allgemeingültig, nicht nur für kirchlich Angehauchte.
Wo da für die Diskutanten die persönliche Grenze liegt ist leider nicht klar
geworden, kann also von-bis reichen.
Wohin so ungebremste Willkür persönlicher Einschätzung führen kann :
März 1012
*http://www.zeit.de/2012/12/Indien-China-Geschlechtermord
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-06-2012, 22:20 von schmalhans.)
(27-06-2012, 22:01)petronius schrieb: (27-06-2012, 21:52)schmalhans schrieb: davon war auch nicht die Rede, sondern davon welches Recht eher greift - das des Kindes oder das der Eltern (siehe mein Erstbeitrag). Du sprachst davon, was wo "üblich ist"
richtig
welches recht des kindes soll denn da greifen?
ich wollte z.b. nie zum friseur. ist das auch körperverletzung, daß ich gegen meinen willen dorthin geschleppt wurde und ein teil meines körpers abgeschnitten wurde?
wenn wir schon beim vergleichen sind...
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Im Gegensatz zu Haaren wächst die Vorhaut nicht wieder nach und Blut fließt meines Wissens beim Friseur auch nicht ...
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