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Diakon, Diakonat
#1
diάκovoς = griech. (Tisch)Diener

Das Wort diάκovoς war ursprünglich im ↗griechischen Vereinsleben als Bezeichnung für jenes Personal in Gebrauch, das mit der Vorbereitung und der Verteilung der Speisen beim gemeinschaftlich eingenommenen Mahl tätig war.

In den frühen christlichen Gemeinden waren Diakone  und Diakoninnen Träger(innen) eines Amtes, das mit Dienstleistungen an den Gemeindemitgliedern verbunden war (Phil 1,1). Die Ausübung des Amtes durch weibliche Gemeindemitglieder ist durch ↗Paulus bezeugt (Röm 16,1).

In den Gemeinden wurden sieben Männer (oder Frauen gewählt), die besorgt zu sein hatten, dass die Grundversorgung der Gemeindemitglieder gesichert war (Apg 6,1). Nach der Wahl wurde den Erwählten das Amt durch Handauflegen (durch die ↗Apostel, später durch die ↗Bischöfe) übertragen (Apg 6,6).

Diakone waren ursprünglich Gehilfen des Bischofs in karitativen aber auch geistlichen Dingen, in ↗Liturgie und Verwaltung ebenso, wie in der Verkündigung (Did 15,1-2; IgnPhld 11,1), sie leiteten ↗Tauffeiern (Synode v. Elvira, DH 121), reichten die ↗Eucharistie (Just 1 apol 67), etc. Als unmittelbare Mitarbeiter des Bischofs waren sie den ↗Presbytern  nicht untergeordnet. Noch zur Zeit von ↗Damasus I. (366-384) konnte ein Diakon ohne Umweg über das ↗Priesteramt  Bischof von Rom werden.

Nach und nach wurden Frauen aus diesem Amt gedrängt. Frauen wurden nicht mehr durch Handauflegen, sondern durch Einsegnung in ihr Amt eingeführt, der liturgische Vollzug der Eucharistiefeier wurde ihnen nicht mehr übertragen, die Austeilung der ↗Kommunion  durften sie nur mehr bei kranken Frauen und in Notfällen (wie eben jeder Laie auch) vornehmen (LThK  Bd 3, 181). Es gibt zwar bis ins 13. Jh Belege, wonach Frauen als Diakoninnen bezeichnet werden, doch ist ihr Stand mit jenem der Diakoninnen der Spätantike nicht vergleichbar. Es sind beispielsweise Äbtissinnen oder auch nur Frauen von Diakonen, die als Diakoninnen bezeichnet werden (LThK Bd 3, 180-181). Ebenfalls nicht vergleichbar ist das aus dem ↗Witwenamt entstandene Amt der ↗Diakonisse (siehe dort).

Später wurde das Amt des Diakons zur selbständigen Stufe innerhalb der kirchlichen Hierarchie, das kraft göttlicher Anordnung und Einsetzung (↗Tridentinum, DH 1765.1769.1776) zum ↗Weihesakrament gehört.

Die biblische ↗Siebener-Zahl der Gemeindediakone ist nur mehr bei den römischen ↗Kardinaldiakonen beibehalten.

Neben den Priesteramtsanwärtern, die als Vorstufe zu ihrem angestrebten Amt zum Diakon geweiht werden, ist in der ↗katholischen Kirche (seit dem ↗II. Vatikanum) ein Ständiger Diakonat eingerichtet. Zum Diakonat können junge Männer ab dem 25. Lebensjahr zugelassen werden, sofern sie sich dem ↗Zölibat verpflichten, verheiratete Männer ab dem 35. Lebensjahr, sofern die Ehefrau zustimmt.

Der in den ↗evangelischen Kirchen  eingerichtete Diakonat ist aus der lutherischen Idee des allgemeinen diakonischen Priestertums des Christenmenschen erwachsen. Der Dienst am ↗Wort Gottes  obliegt nach ↗Luther  dem Priester, der (diakonische) Dienst der Nächstenliebe, jedem Christenmenschen. (G. Hammann, Geschichte d. christl. Diakonie, 190f.)

In der lutherischen Tradition wurde der Diakonat zu einem Ehrenamt mit dem Auftrag, Krankenbesuche zu pflegen und die Armenfürsorge zu organisieren. Der Diakon/die Diakonin ist Mitglied der Gemeindeleitung, das Amt ist befristet.

In dieser oder ähnlicher Art besteht dieses Amt auch bei den ↗Baptisten, den ↗Brüderkirchen, ↗Mennoniten und anderen evangelischen Kirchen.

Bei manchen evangelischen Kirchen ist auch das Amt eines Diakoniekirchmeisters eingerichtet, der die Aufsicht über die diakonische Arbeit der Gemeinden führt (EKL Bd 1/2, 849).


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MfG B.
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