(19-11-2015, 01:43)Bion schrieb: Wenn man die geschilderte jüdische Beteiligung am Prozess kritisch betrachtet, müsste sich der Sanhedrin über wesentliche Grundsätze jüdischen Rechts hinweggesetzt haben. Manche Fachgelehrte behaupten der Sanhedrin sei nicht nach den bekannten pharisäischen Rechtsgrundsätzen, sondern nach (unbekannten!) sadduzäischen vorgegangen.
Kannst Zitate bringen?
Das klingt sehr interessant. Allerdings ist anzumerken, daß zur Zeit des Tempels das Recht der Pharisäer noch nicht "jüdisches Recht" war.
Damals dominierten die Rechtsansichten des Hohepriesters
Und das waren nun mal nicht die Pharisäer