03-01-2013, 13:13
am beispiel von "extralegalen hinrichtungen" ohne gerichtsurteil oder rücksicht auf "kollateralschäden" unter der unschuldigen zivilbevölkerung, wie sie von sich als rechtsstaatliche demokratien verstehenden staaten wie etwa von israel in den besetzten gebieten oder den usa in pakistan verübt werden, demonstrierte ein user sein verständnis vom rechtsstaat mit den worten:
Auch ein schönes Beispiel: Israel tötet außerhalb Israels mitunter Menschen, Hamas-Führer z.B.. Also Menschen, die nach ihren eigenen Aussagen sich mit Israel im Krieg befinden und Israel vernichten wollen. Die für Terrorakte verantwortlich sind und vieles mehr.
Wie würdets Du denn gegen diese vorgehen? Sie stehen ja bekanntlich außerhalb rechtsstaatlicher Möglichkeiten
nun, dieser user hat recht: es dürfte in der tat kaum rechtsstaatliche möglichkeiten geben, diese täter zur verantwortung zu ziehen. schon eine ordentliche verurteilung nach einem sauber geführten strafprozeß dürfte nicht möglich sein (wird allerdings auch gar nicht erst angestrebt oder versucht), und eine urteilsvollstreckung schon gar nicht
aber: rechtfertigt das, sich über rechtsstaatliches vorgehen einfach hinwegzusetzen?
der rechtsstaat ist dadurch gekennzeichnet, daß er dem verfahren klare grenzen setzt:
nulla poena sine lege
habeas corpus
in dubio pro reo
keine haft ohne anklage, recht auf einen beistand, gleichheit vor dem gesetz, keine folter, keine unmenschliche bestrafung u.v.a.m.
wir haben eine lange und blutige geschichte auch der justiz hinter uns, um uns schließlich diese regeln für den staat zu geben, in dem wir leben wollen: dem rechtsstaat. wollen wir diese regeln mutwillig und nach gutdünken aufgeben, nur weil und/oder wo der rechtsstaat an seine grenzen stößt?
nein, das wollen wir nicht. und zivilisierte rechtsstaaten tun das auch nicht
ein beispiel: wehrmacht und ss haben im zweiten weltkrieg u.a. auch in italien und am balkan entsetzliche massaker verübt - die verantwortlichen kamen zu einem gutteil ungeschoren davon. nach dem krieg und z.t. noch heute leb(t)en in d menschen, denen das ausradieren ganzer dörfer anzulasten war und ist, die teils sogar dafür (in abwesenheit) verurteilt wurden, auch zum tode
ein urteil konnte jedoch nie vollstreckt werden - weil die verurteilten wieder in d sitzen und von dort weder ausgeliefert noch dort eine (angemessene) strafverfolgung stattfand und noch findet (siehe etwa ://www.taz.de/Aufarbeitung-Zweiter-Weltkrieg/!107734/)
diese (mutmaßlichen) verbrecher stehen also aus sicht der opferländer "bekanntlich außerhalb rechtsstaatlicher Möglichkeiten"
schickt nun aber italien oder griechenland seine luftwaffe, um die wohnhäuser dieser männer (sie sind ja bekannt!) zu bombardieren, ungeachtet der tatsache, daß dabei auch andere zu schaden und zum tode kommen?
(in pakistan ist das alltag)
nein, tun sie nicht. weil es sich bei italien und griechenland um zivilisierte rechtsstaaten handelt (ungeachtet aller berechtigten vorwürfe an das italienische oder griechische rechtswesen)
wären solche angriffe gerechtfertigt - weil eine rechtstaatliche verfolgung ja nicht möglich bzw. an ihre grenzen gelangt ist, weil ein allgemeines recht auf selbstverteidigung in anspruch genommen wird, etc.?
nein, wären sie nicht. weil sie ein eklatanter verstoß gegen die prinzipien des rechtsstaats sind
diese prinzipien sind keine absoluta, sie sind nicht vom himmel gefallen und damit sakrosankt - das stimmt. aber wenn sie gelten sollen, dann sind sie unteilbar, gelten für alle und immer - und nicht nach gutdünken mal schon (z.b., wenns um die eigenen leute geht), mal nicht (z.b., wenn man jemand zum "feind" erklärt hat)
Auch ein schönes Beispiel: Israel tötet außerhalb Israels mitunter Menschen, Hamas-Führer z.B.. Also Menschen, die nach ihren eigenen Aussagen sich mit Israel im Krieg befinden und Israel vernichten wollen. Die für Terrorakte verantwortlich sind und vieles mehr.
Wie würdets Du denn gegen diese vorgehen? Sie stehen ja bekanntlich außerhalb rechtsstaatlicher Möglichkeiten
nun, dieser user hat recht: es dürfte in der tat kaum rechtsstaatliche möglichkeiten geben, diese täter zur verantwortung zu ziehen. schon eine ordentliche verurteilung nach einem sauber geführten strafprozeß dürfte nicht möglich sein (wird allerdings auch gar nicht erst angestrebt oder versucht), und eine urteilsvollstreckung schon gar nicht
aber: rechtfertigt das, sich über rechtsstaatliches vorgehen einfach hinwegzusetzen?
der rechtsstaat ist dadurch gekennzeichnet, daß er dem verfahren klare grenzen setzt:
nulla poena sine lege
habeas corpus
in dubio pro reo
keine haft ohne anklage, recht auf einen beistand, gleichheit vor dem gesetz, keine folter, keine unmenschliche bestrafung u.v.a.m.
wir haben eine lange und blutige geschichte auch der justiz hinter uns, um uns schließlich diese regeln für den staat zu geben, in dem wir leben wollen: dem rechtsstaat. wollen wir diese regeln mutwillig und nach gutdünken aufgeben, nur weil und/oder wo der rechtsstaat an seine grenzen stößt?
nein, das wollen wir nicht. und zivilisierte rechtsstaaten tun das auch nicht
ein beispiel: wehrmacht und ss haben im zweiten weltkrieg u.a. auch in italien und am balkan entsetzliche massaker verübt - die verantwortlichen kamen zu einem gutteil ungeschoren davon. nach dem krieg und z.t. noch heute leb(t)en in d menschen, denen das ausradieren ganzer dörfer anzulasten war und ist, die teils sogar dafür (in abwesenheit) verurteilt wurden, auch zum tode
ein urteil konnte jedoch nie vollstreckt werden - weil die verurteilten wieder in d sitzen und von dort weder ausgeliefert noch dort eine (angemessene) strafverfolgung stattfand und noch findet (siehe etwa ://www.taz.de/Aufarbeitung-Zweiter-Weltkrieg/!107734/)
diese (mutmaßlichen) verbrecher stehen also aus sicht der opferländer "bekanntlich außerhalb rechtsstaatlicher Möglichkeiten"
schickt nun aber italien oder griechenland seine luftwaffe, um die wohnhäuser dieser männer (sie sind ja bekannt!) zu bombardieren, ungeachtet der tatsache, daß dabei auch andere zu schaden und zum tode kommen?
(in pakistan ist das alltag)
nein, tun sie nicht. weil es sich bei italien und griechenland um zivilisierte rechtsstaaten handelt (ungeachtet aller berechtigten vorwürfe an das italienische oder griechische rechtswesen)
wären solche angriffe gerechtfertigt - weil eine rechtstaatliche verfolgung ja nicht möglich bzw. an ihre grenzen gelangt ist, weil ein allgemeines recht auf selbstverteidigung in anspruch genommen wird, etc.?
nein, wären sie nicht. weil sie ein eklatanter verstoß gegen die prinzipien des rechtsstaats sind
diese prinzipien sind keine absoluta, sie sind nicht vom himmel gefallen und damit sakrosankt - das stimmt. aber wenn sie gelten sollen, dann sind sie unteilbar, gelten für alle und immer - und nicht nach gutdünken mal schon (z.b., wenns um die eigenen leute geht), mal nicht (z.b., wenn man jemand zum "feind" erklärt hat)