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Normale Version: Papstnamen
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Ursprünglich führten ↗Päpste nach ihrer Erwählung ihren Namen bzw. Taufnamen weiter. Namenänderungen wurden anfangs vorgenommen, wenn der Erwählte einen heidnischen Götternamen (zB Mercurius = ↗Johannes II., 533-535) trug oder später, wenn der der Taufname aus traditionellen Gründen nicht gewählt werden konnte oder mit gewissen Peinlichkeiten behaftet war (zB ↗Sergius IV., 1009-1012, der weder seinen Taufnamen ↗Petrus, noch den Namen "Os porci" = Schweinemund, unter dem er allgemein bekannt war, als Papst weiterführen konnte).

Ab dem ↗Hochmittelalter war es für die Erwählten allgemein üblich, eine Namensänderung vorzunehmen. Von da weg führten nur mehr drei Päpste ihren Taufnamen weiter (↗Julius II., ↗Hadrian VI. und ↗Marcellus II.). Die Namenswahl, die sich entweder auf einen Heiligen oder auf einen Amtsvorgänger (bzw. auf beide) bezog, sollte ein Hinweis auf das Amtsverständnis des neuerwählten Papstes sein.


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