14-06-2011, 21:56
Zitat:"Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus..." Na hört mal, darf ich nicht zu ihm hingehen und sagen: "Dein Haus gefällt mir, ich zahle dir einen guten Preis, wenn du es mir verkaufst!"Das hat nichts mit der dort beschriebenen Begierde zu tun! Hier geht es um das unrechtmäßige Aneignen von Hab und Gut des Anderen. Denke mal heute an Annektionen durch Krieg usw. Zur damaligen Zeit waren solche Vorfälle auch im nachbarlichen Streit durchaus eine Art der "Friedensherstellung", das Recht des Stärkeren wird hier angezweifelt usw.
Gruß
