(08-07-2011, 03:46)t.logemann schrieb: was ist philosophisch „ein Beweis“?
Das wurde bereits im Beitrag 33 ausgeführt.
Also nochmals:
Beweis (als philosophischer Terminus) ist eine strenge Begründung einer Behauptung. Im engeren Sinn ist ein Beweis ein gültiger Schluss, abgeleitet aus wahren Prämissen (aus wahr angenommenen Hypothesen) oder aus unbeweisbaren Axiomen.
Weitere Erläuterungen:
Beweise können (in der Logik, der Mathematik, in den Erfahrungswissenschaften) verschiedene Formen haben, zB modus ponens (bei der mathematischen Induktion, der Erklärung und Bewährung von Hypothesen), modus tollens[/i] (bei der Falsifikation von Hypothesen), hypothetischer Syllogismus, disjunktiver Syllogismus (beim Ausschluss von Alternativen). Reductio ad absurdum als Verfahren eines indirekten Beweises, etc.
(08-07-2011, 03:46)t.logemann schrieb: Oder nimm die Frage des juristischen Beweises:
Dass dieser mit dem philosophischen Beweis nicht zu tun hat, ist Dir aber schon klar?
Der juristische Beweis ist das Mittel, das eine richtende Behörde von der Wahrheit einer Behauptung überzeugen soll. Wer etwas behauptet, trägt vor Gericht (einer Verwaltungsbehörde) die Beweislast.
MfG B.