Genauso könnte ich Fragen: Mit welchem Recht bestehen zb Muslime der strenggläubigeren Richtung dann auf Foto mit Kopfbedeckung? Entweder sind vor dem Gesetz alle gleich, oder es bilden sich wieder mal Gruppen mit Sonderrechten,..
Hier sehen wir mal wieder, wie eine persönliche Meinung (Nicht alle Tassen beieinander) demokratischen Grundprinzipien gegenübersteht,..rein formalrechtlich hat jeder das recht, so er es begründen kann, in Genuss der selben Regelung wie andere, "üblichere" Gruppen zu kommen,..und formalrechtlich ist die Zugehörigkeit zum Pastafarismus genauso legitim und anerkennenswert wie jede andere Religion auch,..es ist nicht Aufgabe der Gerichte, über Sinn und Wahrheit einer Religion z urteilen, sondern rein, ob die formalrechtlichen Gegebenheiten vorliegen,..
Hier sehen wir mal wieder, wie eine persönliche Meinung (Nicht alle Tassen beieinander) demokratischen Grundprinzipien gegenübersteht,..rein formalrechtlich hat jeder das recht, so er es begründen kann, in Genuss der selben Regelung wie andere, "üblichere" Gruppen zu kommen,..und formalrechtlich ist die Zugehörigkeit zum Pastafarismus genauso legitim und anerkennenswert wie jede andere Religion auch,..es ist nicht Aufgabe der Gerichte, über Sinn und Wahrheit einer Religion z urteilen, sondern rein, ob die formalrechtlichen Gegebenheiten vorliegen,..
Aut viam inveniam aut faciam

