13-07-2011, 19:08
Gegen Satire ist nix einzuwenden - aber Satire in einem Gerichtssaal zur Durchsetzung eigener Ziele anzuwenden ist m.E. in diesem Fall eine klare Missachtung der Funktion der Gerichte.
Was würdest Du, d.n., dazu meinen, wenn ein Angeklagter in einem Strafverfahren kurzerhand mal seine eigene Pseudoreligion erfindet, die ihm dann unter Berufung auf das Religionsrecht erlaubt, dem regierenden Bürgermeister von Wien regelmässig vor die Türschwelle zu sch****?
Was würdest Du, d.n., dazu meinen, wenn ein Angeklagter in einem Strafverfahren kurzerhand mal seine eigene Pseudoreligion erfindet, die ihm dann unter Berufung auf das Religionsrecht erlaubt, dem regierenden Bürgermeister von Wien regelmässig vor die Türschwelle zu sch****?
