13-07-2011, 19:27
Das kann man juristisch anders sehen d.n.: Alm greift epliziet in das religiöse Selbstbestimmungsrecht ein, wenn er sein Nudelsieb als Kopfbedeckung zur religiösen Pflicht seiner eigenen Pseudoreligion beschreibt.
Wir regen uns - zu Recht wie ich meine - darüber auf, dass in Saudi-Arabien Frauen nur alleine deswegen kein Auto fahren dürfen, weil das die Salafisten als "unislamisch" ansehen. Aber im eigenen Lanf - wollen wir den bekennenden salafiitischen Muslima das Auto-fahren mit Tschaddor/Bhurka/Hijab erschweren - da stimmt doch einiges mit unseren Vorstellungen nicht. Und das betrifft im eigenen Land ja nicht nur Muslima, sondern auch orthodoxe Juden, katholische Nonnen, Sikh....
Alm's "Ausweg" daraus ist grundsätzlich allen alle Kopfbedeckungen zu verbieten - und da sind wir dann schon wieder bei der erzwungenen Gleichmacherei. Klappt das nicht - dann tut's die gerade erfundene Pseudoreligion. Juristisch mag das als "geschickter Schachzug" durchgehen - ist es aber nicht. Es ist schlicht und einfach eine Schutzbehauptung, die in anderen Zusammenhängen juristisch eher negativ bewertet wird.
Wir regen uns - zu Recht wie ich meine - darüber auf, dass in Saudi-Arabien Frauen nur alleine deswegen kein Auto fahren dürfen, weil das die Salafisten als "unislamisch" ansehen. Aber im eigenen Lanf - wollen wir den bekennenden salafiitischen Muslima das Auto-fahren mit Tschaddor/Bhurka/Hijab erschweren - da stimmt doch einiges mit unseren Vorstellungen nicht. Und das betrifft im eigenen Land ja nicht nur Muslima, sondern auch orthodoxe Juden, katholische Nonnen, Sikh....
Alm's "Ausweg" daraus ist grundsätzlich allen alle Kopfbedeckungen zu verbieten - und da sind wir dann schon wieder bei der erzwungenen Gleichmacherei. Klappt das nicht - dann tut's die gerade erfundene Pseudoreligion. Juristisch mag das als "geschickter Schachzug" durchgehen - ist es aber nicht. Es ist schlicht und einfach eine Schutzbehauptung, die in anderen Zusammenhängen juristisch eher negativ bewertet wird.
