13-07-2011, 20:36
(13-07-2011, 19:27)t.logemann schrieb: Das kann man juristisch anders sehen d.n.: Alm greift epliziet in das religiöse Selbstbestimmungsrecht ein, wenn er sein Nudelsieb als Kopfbedeckung zur religiösen Pflicht seiner eigenen Pseudoreligion beschreibt
wie kommst du jetzt auf dieses extrem schmale brett?
die juristische herleitung würde mich ja doch mal interessieren...
und was hast du immer mit gerichten?
kein gericht war mit dieser sache befaßt. hr. alm hat einen führerschein mit mit besagtem foto beantragt und anstandslos erhalten
der rechtliche hintergrund ist wohl ein mißverständnis: tatsächlich besteht an ein führerscheinfoto nur die anforderung, daß das gesicht klar erkennbar sei. egal welche kopfbedeckung, die das gewährleistet, spielt schlicht keine rolle (in der tat ist auf hrn. alms foto das nudelsieb eigentlicherst beim genauen hinschauen eindeutig zu erkennen)
für paßfotos gelten bekanntlich andere kriterien.und offenbar gibt es da die regelung, daß ansonsten paßfototechnisch unerwünschte kopfbedeckungen nicht zu beanstanden sind, wenn sie einer religiösen pflicht entsprechen
ein provinzpolitiker aus der rechten reichshälfte nun hat das offenbar durcheinandergebracht und gemeint, es bestünden religiöse sonderrechte in sachen führerscheinfoto
so gesehen hat hr. alm hier den sack geprügelt und nicht den esel. aber schon die damit losgetretene debatte ist es so oder so wert
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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