15-07-2011, 21:44
(15-07-2011, 12:56)Artist schrieb: wenn ein ein atheist, schon von sich selbst behauptet er sei religionsfremd mit den ganzen bräuchen und dem glauben, wozu braucht er dann noch irgendwelche utensilien, sei es kopfbedeckung um damit symbolisch sein atheismus darzustellen
darum ging es ja auch nicht
durch den satirischen bezug auf die religionsparodie pastafarianismus hat hr. alm die (beim führerschein vermeintliche, beim reisepaß tatsächliche) ausnahmeregelung für religiöse vorgeführt
//derstandard.at/1310511326788/Skurriles-Fuehrerscheinfoto-Innenministerium-z... :
In der Verordnung steht zum Führerschein-Foto lediglich folgender Passus:
"Ein Lichtbild, mit einer Höhe zwischen 36 und 45 mm und einer Breite zwischen 28 und 35 mm, wobei der Kopf erkennbar und vollständig abgebildet sein muss"
Der Einfachheit halber verweisen die Kundenservice-Folder für Führerscheine stets auf das Passgesetz, das eindeutige und detaillierte Regelungen zu Kopfbedeckungen vorschreibt. Dort heißt es:
"Der Kopf der Person soll etwa 2/3 des Bildes einnehmen. Der Augenabstand muss zumindest 8 Millimeter betragen. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, mit unverdeckten Augen und neutralem Gesichtsausdruck zeigen, die Hauttöne sind möglichst natürlich wiederzugeben. Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig."
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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