20-07-2011, 18:17
Ich nehme an, dass im vorliegenden Fall einfach der Amtsschimmel durchgegangen ist. Eine Gleichbehandlung kann auch darauf lauten, dass bei Passfotos und ihren Derivaten Kopfbedeckung nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sind. Warum: Damit sich niemand auf dem Bild unkenntlich machen kann, gleichwohl aber wichtige Gründe nicht abgewiesen werden müssen.
Es gibt jedoch keinerlei wichtigen Grund, aus dem heraus sich der Mann mit dem Nudelsieb mit einem solchen auf dem Haupt ablichten lassen müsste.
Anders kann das aussehen, wenn ein Sikh ausschließlich mit Turban in der Öffentlichkeit auftritt. Dann gehört Letzterer sogar zu seinem Erscheinungsbild.
... oder wurde Herr Alm ganz allgemein in der Öffentlichkeit mit Nudelsieb gesehen?
Es gibt jedoch keinerlei wichtigen Grund, aus dem heraus sich der Mann mit dem Nudelsieb mit einem solchen auf dem Haupt ablichten lassen müsste.
Anders kann das aussehen, wenn ein Sikh ausschließlich mit Turban in der Öffentlichkeit auftritt. Dann gehört Letzterer sogar zu seinem Erscheinungsbild.
... oder wurde Herr Alm ganz allgemein in der Öffentlichkeit mit Nudelsieb gesehen?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

