21-07-2011, 12:54
(21-07-2011, 08:37)petronius schrieb:(20-07-2011, 18:17)Ekkard schrieb: Ich nehme an, dass im vorliegenden Fall einfach der Amtsschimmel durchgegangen ist. Eine Gleichbehandlung kann auch darauf lauten, dass bei Passfotos und ihren Derivaten Kopfbedeckung nur inen zulässig sind
und genau das ist der fall, wie aus dem von mir nun bereits mehrfach ziotierten paßgestz hervorgeht
religiosität gilt als "begründeter Ausnahmefall"
und hr. alm hat sich diese begründung zunutze gemacht
wo ist das problem?
Ich glaube die meisten hier haben mit der Tatsache an sich kein Problem. Unsere Diskusion ging aber schon einen Schritt weiter, nämlich mit der Frage warum er eine solche Aktion macht, was der Sinn des Ganzen ist?
Darauf haben einige geantwortet, um aufzudecken dass Religionen Sonderrechte genießen.
Hm... kann man verstehen. Nur warum haben Menschen ein Problem damit anderen eine "Sonderregelung" zu zugestehen, noch dazu eine die doch eigentlich ziemlich harmlos ist.
Der Herr Alm hat wahrscheinlich noch nie in seinem Lebn das übergroße Bedürfnis gehabt, auf einem Passfoto eine Kopfbedeckung zu tragen. Weil es einige Religiöse aber dürfen, fühlt er sich auf einmal benachteiligt?
Wie gesagt, hat irgendwie was kindisches, findest du nicht?
Und es ist ja nicht so, dass hier grundlos Sonderregelungen eingeführt werden.
Warum soll es einem Sikh, für den der Turban extrem wichtig ist, auf einem Foto nicht die Sonderregelung bekommen ihn tragen zu dürfen. Für ihn hat die Kopfbedeckung doch eine ganz andere Bedeutung als für mich oder dich.
Aber falls es dich beruhigt: Immerhin den obligatorischen Säbel dürfen sie hier wahrscheinlich nicht tragen
