24-07-2011, 23:28
(24-07-2011, 19:22)Artist schrieb:(23-07-2011, 10:35)Tyko schrieb:(22-07-2011, 22:08)Gundi schrieb: Das ist doch mal konkret. Darum geht es ja: Ob religiöse Gründe ausreichend sind um Sonderregelungen zu rechtfertigen.
Fast: Es geht darum, weshalb nur religiöse Gründe ausreichend sind um die Sonderregelung zu rechtfertigen.
weil religion mächtig ist und das leben vieler menschen beeinflusst. und religion ist auch der impuls zu sachen wie kopftuch, nonnenoutfit etc.. vor 12000 jahren hat man den ersten tempel für totenkulte auch nicht aus einer organisation namen telekom, arcor oder was weiss ich deutschlandsuchtdensuperstar hervorgerufen.
und seid dem sind diese "kulte"/"rituale" mit den gesetzen also den mächten einhergegangen. und der laizistische staat in seinem ausdruck ist auch nicht soo alt.
Und? Soll das ein Grund sein? "Weil sie mächtig ist"?