26-07-2011, 23:51
(26-07-2011, 23:27)Conzensus schrieb: Hier kommen wir nun zum eigentlichen Knackpunkt: Religiöse Empfindungen werden als etwas wichtigeres, wertvolleres oder besseres bewertet als sonstige menschliche Empfindungen anderer Herkunft. Es ist mir aber nicht ersichtlich, wieso nun die Empfindung eines Menschen, der sich z. B. für seine Glatze schämt weniger bedeutsam sein soll als die Empfindung eines Gläubigen, seine Kopfbedeckung nicht abnehmen zu wollen. Am Ende habe ich zwei ganz persönliche Empfindungen, die aber unterschiedlich gewertet werden, für den einzelnen aber genauso wichtig sein können.
Ich sprach von ernsthaften Begründungen. Wenn sich jemand ernsthaft für seine Glatze schämt, soll er seine Kopfbedeckung tragen dürfen.
Das mit dem Nudelsieb liefert nunmal keine ernsthafte Begründung.
Ihm ist das Nudelsieb schlichtweg nicht wirklich wichtig.
Wenn das allgemeine Gespür für die Unterscheidung zwischen "ernsthafte Gründe für die Kopfbedeckung" und "Provokations-/Kritik-Versuch" nicht ausreicht, kann man ja gerne entsprechende Gutachter hinzuziehen und alles in einem Gerichtsverfahren entscheiden.
Wenn die Pastafari ein politisches Anliegen haben, sollen sie doch bitte die gängigen Wege gehen.
Wenn aber die Handlung lediglich der Provokation/Kritik dienen sollte, so hat sie wohl ihren Zweck erfüllt.
Was für einen Grund gibt es da noch, ernsthaft nach Nudelsieben zu schreien ?

