Drei Eckthesen seien dabei vorangestellt:
1) Der Kriminelle bekommt immer eine (Schuß)Waffe, d.h. selbst ein absolutes Waffenbesitzverbot hält den Rechtsbrecher nicht davon ab, sich (Schuß)Waffen zu beschaffen und zu verwenden (vrgl. 2) ).
2) Es ist für die sich daraus ergebenden Konsequenzen völlig unerheblich, ob jemand mit einer legal besessenen bzw. einer illegalen Waffe bedroht oder angegriffen wird.
3) Restriktive Waffengesetze finden sich regelmäßig in totalitären Staaten, während in demokratischen Staatsformen liberale Regelungen herrschen.
Oft hört man die bei oberflächlicher Betrachtungsweise durchaus schlüssigen Argumente "Weniger Waffen im Volk = weniger Kriminalität" oder: ein "Strenges Gesetz reduziert Straftaten" (3). Doch was riet uns Wilhelm Busch ......?
Folgt man nämlich dieser Formel, dann müßten die Straßen der Länder am unsichersten sein, wo das Waffengesetz liberal ist, während in den Ländern mit restriktiven Regelungen die Kriminalität dann eigentlich niedrig sein sollte. Zutreffender wäre die Formel "Weniger illegale Waffen im Volk = weniger Kriminalität", doch lassen sich illegale Waffen durch kein noch so raffiniert verklausuliertes Gesetz erfassen. Lediglich die legal besessenen Waffen sind kontrollierbar - doch diese tauchen in den Kriminalstatistiken nur marginal auf (vrgl. Daten zur Waffen- und Sprengstoffkriminalität in Deutschland; Dokumentation des BKA).
Welche Länder in Europa haben denn nun restriktive und welche liberale Waffengesetze?
Eine historische Grenze teilt das heutige Europa auch in Bezug auf die Waffengesetze bedingt durch die verschiedenen politischen Systeme, wobei die Motive für restriktive Regelungen auf einen einfachen Nenner zu bringen sind: "Wenn sich eine Obrigkeit in ihrer Existenz bedroht sieht, sind Besitzer von Waffen, die diese nicht von ihr per Fahneneid erhalten haben, nach allen Spielregeln der Macht immer suspekt"(1). Diesseits des "Eisernen Vorhangs" sind die Waffengesetze in ihrer Grundtendenz liberal bzw. - siehe Deutschland bis 1972 - liberal gewesen, während auf der anderen Seite im ehemaligen Ostblock restriktive Regelungen herrschten.
Beispiel SCHWEIZ
Wie bekannt, hat die Schweiz eine Milizarmee, in der jeder wehrfähige Mann sein Sturmgewehr mit Munition nach Hause mitnehmen muß. Dies bedeutet, daß sich mehr als 600.000 vollautomatische Waffen in privater Hand befinden und daß alljährlich 25.ooo neuen Rekruten im Alter um 20 Jahren ein solches Gewehr ausgehändigt wird. Da der Waffenerwerb derzeit noch sehr leicht ist, besitzen die 7 Millionen Schweizer insgesamt rund 5 Millionen Schußwaffen.
Da müßten eigentlich Mord und Totschlag an der Tagesordnung sein, wenn man zudem bedenkt, daß es 13 Kantone gibt, wo man nicht einmal eine Genehmigung braucht, um eine scharfe Waffe geladen bei sich zu tragen (= zu führen), man in zwei Kantonen zwar einer Tragebewilligung bedarf (die allerdings ohne den Nachweis eines "Bedürfnisses" ausgestellt wird) und selbst in den Kantonen resp. Städten, wo man ein "Bedürfnis" für eine solche Erlaubnis nachweisen muß, diese meistens sehr leicht zu erhalten ist.
Im Klartext: wem der Sinn danach steht, kann sich in den meisten Schweizer Kantonen bei einem Abendspaziergang ohne weiteres eine geladene Pistole in den Hosenbund stecken (vrgl "Übersicht über die Waffentragregelung in den einzelnen Kantonen"). Dabei ist der Kanton Zug derjenige, welcher sich zuletzt dieser liberalen Regelung angeschlossen hat: seit dem 13.8.1996 darf man auch dort ohne behördliche Erlaubnis Waffen führen.
Ein exemplarischer Vergleich verschiedener Städte und Kantone zeigt, daß der Spitzenreiter in der Kriminalitätsbelastung die Stadt Zürich ist (mit dem restriktivsten Waffengesetz der Schweiz), während in der Stadt Bern (hier braucht man keine behördliche Erlaubnis zum Waffenführen) die Straßen augenscheinlich sicherer sind. Und wer nun allein auf die spezifische Situation der Großstadt abhebt, um diesen eklatanten Unterschied in der Gewaltkriminalitätsrate zwischen Zürich und Bern zu erklären, möchte bitte gleich auch mitteilen, warum die Gewaltkriminalität im ländlichen Kanton Zürich mit seiner restriktiven Handhabung der Erteilung von Waffentragebewilligungen (Anm.d.Verf.: entspricht dem deutschen "Waffenschein") auch bei einer insgesamt zu beobachtenden Rückläufigkeit die in der Großstadt Bern übertrifft. Liegt es vielleicht daran, daß der Ganove in Bern eher mit Widerstand rechnen muß?
Seit einiger Zeit wird auf EU-Druck hin in der Schweiz an einer Änderung der Waffenrechtssituation gearbeitet dergestalt, daß ein einheitliches schweizerisches Waffengesetz geschaffen wird, in dem aber viele der bisherigen liberalen Regelungen wegfallen sollen. Vielleicht läßt sich am Beispiel der Schweiz als "Feldversuch" die Auswirkungen restriktiverer Regelungen auf die Gewaltkriminalität in nächster Zeit ablesen (wenngleich man den Schweizern wünschen sollte, daß ihnen die zu erwartenden Auswirkungen - Anstieg der Gewaltkriminalität - erspart bleiben).
(1) DWJ - Obrigkeit in Existenz bedroht
(2) Leonid Tarassuk, Beispiel Sowjetunion - Keine "Waffen im Volk" aber ständig steigende Mordraten, Internationaler Waffen-Spiegel 3/81
(3) Wolfgang Dicke, Strenges Gesetz reduziert Straftaten, Deutsche Polizei, 2/94
1) Der Kriminelle bekommt immer eine (Schuß)Waffe, d.h. selbst ein absolutes Waffenbesitzverbot hält den Rechtsbrecher nicht davon ab, sich (Schuß)Waffen zu beschaffen und zu verwenden (vrgl. 2) ).
2) Es ist für die sich daraus ergebenden Konsequenzen völlig unerheblich, ob jemand mit einer legal besessenen bzw. einer illegalen Waffe bedroht oder angegriffen wird.
3) Restriktive Waffengesetze finden sich regelmäßig in totalitären Staaten, während in demokratischen Staatsformen liberale Regelungen herrschen.
Oft hört man die bei oberflächlicher Betrachtungsweise durchaus schlüssigen Argumente "Weniger Waffen im Volk = weniger Kriminalität" oder: ein "Strenges Gesetz reduziert Straftaten" (3). Doch was riet uns Wilhelm Busch ......?
Folgt man nämlich dieser Formel, dann müßten die Straßen der Länder am unsichersten sein, wo das Waffengesetz liberal ist, während in den Ländern mit restriktiven Regelungen die Kriminalität dann eigentlich niedrig sein sollte. Zutreffender wäre die Formel "Weniger illegale Waffen im Volk = weniger Kriminalität", doch lassen sich illegale Waffen durch kein noch so raffiniert verklausuliertes Gesetz erfassen. Lediglich die legal besessenen Waffen sind kontrollierbar - doch diese tauchen in den Kriminalstatistiken nur marginal auf (vrgl. Daten zur Waffen- und Sprengstoffkriminalität in Deutschland; Dokumentation des BKA).
Welche Länder in Europa haben denn nun restriktive und welche liberale Waffengesetze?
Eine historische Grenze teilt das heutige Europa auch in Bezug auf die Waffengesetze bedingt durch die verschiedenen politischen Systeme, wobei die Motive für restriktive Regelungen auf einen einfachen Nenner zu bringen sind: "Wenn sich eine Obrigkeit in ihrer Existenz bedroht sieht, sind Besitzer von Waffen, die diese nicht von ihr per Fahneneid erhalten haben, nach allen Spielregeln der Macht immer suspekt"(1). Diesseits des "Eisernen Vorhangs" sind die Waffengesetze in ihrer Grundtendenz liberal bzw. - siehe Deutschland bis 1972 - liberal gewesen, während auf der anderen Seite im ehemaligen Ostblock restriktive Regelungen herrschten.
Beispiel SCHWEIZ
Wie bekannt, hat die Schweiz eine Milizarmee, in der jeder wehrfähige Mann sein Sturmgewehr mit Munition nach Hause mitnehmen muß. Dies bedeutet, daß sich mehr als 600.000 vollautomatische Waffen in privater Hand befinden und daß alljährlich 25.ooo neuen Rekruten im Alter um 20 Jahren ein solches Gewehr ausgehändigt wird. Da der Waffenerwerb derzeit noch sehr leicht ist, besitzen die 7 Millionen Schweizer insgesamt rund 5 Millionen Schußwaffen.
Da müßten eigentlich Mord und Totschlag an der Tagesordnung sein, wenn man zudem bedenkt, daß es 13 Kantone gibt, wo man nicht einmal eine Genehmigung braucht, um eine scharfe Waffe geladen bei sich zu tragen (= zu führen), man in zwei Kantonen zwar einer Tragebewilligung bedarf (die allerdings ohne den Nachweis eines "Bedürfnisses" ausgestellt wird) und selbst in den Kantonen resp. Städten, wo man ein "Bedürfnis" für eine solche Erlaubnis nachweisen muß, diese meistens sehr leicht zu erhalten ist.
Im Klartext: wem der Sinn danach steht, kann sich in den meisten Schweizer Kantonen bei einem Abendspaziergang ohne weiteres eine geladene Pistole in den Hosenbund stecken (vrgl "Übersicht über die Waffentragregelung in den einzelnen Kantonen"). Dabei ist der Kanton Zug derjenige, welcher sich zuletzt dieser liberalen Regelung angeschlossen hat: seit dem 13.8.1996 darf man auch dort ohne behördliche Erlaubnis Waffen führen.
Ein exemplarischer Vergleich verschiedener Städte und Kantone zeigt, daß der Spitzenreiter in der Kriminalitätsbelastung die Stadt Zürich ist (mit dem restriktivsten Waffengesetz der Schweiz), während in der Stadt Bern (hier braucht man keine behördliche Erlaubnis zum Waffenführen) die Straßen augenscheinlich sicherer sind. Und wer nun allein auf die spezifische Situation der Großstadt abhebt, um diesen eklatanten Unterschied in der Gewaltkriminalitätsrate zwischen Zürich und Bern zu erklären, möchte bitte gleich auch mitteilen, warum die Gewaltkriminalität im ländlichen Kanton Zürich mit seiner restriktiven Handhabung der Erteilung von Waffentragebewilligungen (Anm.d.Verf.: entspricht dem deutschen "Waffenschein") auch bei einer insgesamt zu beobachtenden Rückläufigkeit die in der Großstadt Bern übertrifft. Liegt es vielleicht daran, daß der Ganove in Bern eher mit Widerstand rechnen muß?
Seit einiger Zeit wird auf EU-Druck hin in der Schweiz an einer Änderung der Waffenrechtssituation gearbeitet dergestalt, daß ein einheitliches schweizerisches Waffengesetz geschaffen wird, in dem aber viele der bisherigen liberalen Regelungen wegfallen sollen. Vielleicht läßt sich am Beispiel der Schweiz als "Feldversuch" die Auswirkungen restriktiverer Regelungen auf die Gewaltkriminalität in nächster Zeit ablesen (wenngleich man den Schweizern wünschen sollte, daß ihnen die zu erwartenden Auswirkungen - Anstieg der Gewaltkriminalität - erspart bleiben).
(1) DWJ - Obrigkeit in Existenz bedroht
(2) Leonid Tarassuk, Beispiel Sowjetunion - Keine "Waffen im Volk" aber ständig steigende Mordraten, Internationaler Waffen-Spiegel 3/81
(3) Wolfgang Dicke, Strenges Gesetz reduziert Straftaten, Deutsche Polizei, 2/94
Aut viam inveniam aut faciam