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Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz
#52
In der Diskussion um eine Liberalisierung (aber auch Verschärfung) des Waffengesetzes wird neben der Warnung vor den "amerikanischen Verhältnissen" gern auch in Ermangelung harter Daten die Gefährdung des "Gewaltmonopols des Staates" als Argument für restriktive Formulierungen im bzw. Anwendungen des Waffengesetzes in die Waagschale geworfen.

Auch hier liegt eine (vorsätzliche? aus Unkenntnis geborene?) Fehleinschätzung mit weitreichenden Konsequenzen vor.

Das "Gewaltmonopol" bezeichnet das von den Angehörigen einer Gemeinschaft an "den Staat" abgetretene Recht (und die Pflicht!) zur Straftatverfolgung, -ahndung und (soweit möglich) auch der -vereitelung. Es tangiert dabei in keinerlei Hinsicht das im Grundgesetz verankerte Recht auf Notwehr und Nothilfe, welches ausschließlich im Augenblick höchster Gefährdung für Leib, Leben und Eigentum in Anspruch genommen werden kann. Ist es also einerseits Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen bzw. Übergriffe auf ihre Unversehrtheit, ihr Eigentum und ihre Lebensqualität zu ahnden, so hat der Bürger andererseits das Recht, im Moment höchster Gefahr seinen Schutz in die eigenen Hände zu nehmen. Dieses Notwehrrecht als Gefahr für das "Gewaltmonopol" zu bezeichnen offenbart ein erschreckendes Unverständnis für rechtstaatliche Dinge. Da eine Straftatvereitelung durch die Polizei nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich ist, stellt die Aufgabe dieses Grundrechtes den Bürger gegenüber krimineller Gewalt völlig schutzlos.

Als Ordnungsrecht kann das Waffengesetz aber schon allein von seiner Zweckbestimmung her das Gewaltmonopol nicht tangieren. Lediglich die mißbräuchliche Verwendung von Schußwaffen (also z.B. über das Notwehrrecht hinaus oder bei einer Straftat) durch den Bürger - eine strafrechtlich relevante Angelegenheit! - kollidiert mit diesem Gewaltmonopolanspruch.

Mit einem Waffengesetz kann man erschweren oder verhindern, daß der Jäger jagen, der Sportschütze schießen und der Sammler kulturhistorisch tätig werden kann und erst recht kann man mit ihm erschweren oder verhindern, daß man sich legal aus einem Schutzbedürfnis heraus Waffen beschafft - nicht dagegen kann es verhindern, daß der Kriminelle Waffen bekommt und diese auch einsetzt. Bei einer Umfrage Ende der 80er Jahre unter us-amerikanischen Polizeichefs und Sheriffs verneinten 91,2% die Frage "Glauben Sie, daß ein Feuerwaffenverbot die Möglichkeiten vermindern wird, wo Verbrecher solche Waffen bekommen?" Und 88,2% verneinten, "daß ein Verbot des privaten Besitzes von Feuerwaffen als Folge weniger Verbrechen mit solchen haben würden."

Konsequenz daraus: Das geltende Bundeswaffengesetz und seine Durchführung schaffen eine Situation, durch welche der (wie es so schön immer heißt) "im allgemeinen gesetzestreue Bürger" entweder eine strafbedrohte Ordungswidrigkeit begehen muß, um sein im Grundgesetz garantiertes Recht auf Notwehr und Nothilfe ausüben zu können, da der deutsche Staat ihm unter Verweis auf das angeblich gefährdete Gewaltmonopol verweigert, sich legal in den Besitz des hierfür nötigen Mediums zu versetzen, oder sich unter dem Vorwand, Sportschütze oder Jäger werden zu wollen einer entsprechenden Vereinigung anschließen muß. Und schon kommen die Schützenvereine in die Kritik, da ihnen sogleich unterstellt wird, sie seien lediglich "Waffenbeschaffungsorganisationen", gleichwohl dem um seinen Schutz bedachte Bürger keine andere Wahl gelassen wird.

Als Ordnungsrecht wendet sich das Waffengesetz lediglich an die Mitglieder der Gesellschaft, die sich den Spielregeln dieser Gemeinschaft unterwerfen - und das ausgiebig. Mit einem Schutz des Gewaltmonopols des Staates hat das nicht im Entferntesten zu tun. Damit aber wird unter dem Deckmäntelchen der Kriminalitätsprävention der staatstragende Bürger ohne jede Notwendigkeit eines weiteren seiner grundgesetzlich garantierten Rechte beraubt. Bedrohen etwa Axel Schulz und Henri Maske auch das Gewaltmonopol, weil sie bei einem Überfall dem Angreifer besser Paroli bieten können als der Normalbürger (oder weil sie sogar als Risikoopfer eingestuft und daher in Ruhe gelassen werden??)? Mit einem Ordnungrecht kann man keine Kriminalitätsprävention betreiben - mit der Gewerbeordnung ist schließlich auch nicht der Heroinhandel einzudämmen.

Aut viam inveniam aut faciam
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RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 30-07-2011, 23:32
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 31-07-2011, 19:05
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 31-07-2011, 20:54
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 31-07-2011, 21:27
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 31-07-2011, 23:06
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 01-08-2011, 20:18
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 02-08-2011, 07:50
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 02-08-2011, 18:13
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 02-08-2011, 20:07
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von d.n. - 04-08-2011, 08:19

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