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welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben?
#1
...und warum?

meine meinung: selbstverständlich keine, und zwar deshalb:

ich bin davon überzeugt – und sehe das auch in unserer fdgo so abgebildet – dass jeder mensch mit gleichen rechten ausgestattet ist (bzw. diese überzeugung zumindest das fundament unserer gesellschaftsordnung bildet), und zwar ohne ansehen der person, des geschlechts, der politischen oder religiösen überzeugung, des stands usw.

abweichend davon werden besondere rechte gewährt, um bestehende benachteiligungen auszugleichen (stichworte: behindertenparkplätze, quotenregelungen etc.), und bestehende rechte dort eingeschränkt, wo sie die rechte anderer beeinträchtigen (wenn z.b. die meinungsfreiheit zur hetze missbraucht wird)

grundsätzlich aber gilt (wir reden vom öffentlichen bereich bzw. der staatlichen ordnung –privat mag sich jeder verein und jede personengruppe andere regeln geben): was dem einen zusteht, kann anderen nicht verwehrt werden

nun wird aber ironischer und absurder weise hier im forum behauptet, die rücksichtnahme auf religiöse erfordere, diesen bzw. den religionen sonderrechte einzuräumen

ironischer weise deshalb, weil ja (nicht zuletzt historisch) bekannt ist, zu wie viel rücksicht auf anders oder nicht gläubige religionen und religiöse ihrerseits bereit sind… (ich brauche wohl nicht erst historisch auf kreuzzüge oder autodafes zu rekurrieren oder aktuell auf die islamhetze auch und nicht zuletzt durch christen zu verweisen – den bezug auf andere als unsere westlich-demokratische gesellschaft verkneife ich mir mal lieber ohnehin)

und „absurder weise“: na, nehmen wir diesen anspruch mal ernst und führen ihn aus. wer, bitte schön, nimmt denn auf mich rücksicht und räumt mir sonderrechte ein – und beriefe ich mich auch auf unsichtbare grün-rosa karierte elefanten auf der rückseite des mondes oder sonst eine transzendente autorität, die solches einfordert? (gilt natürlich für das fsm genauso wie für „gott“ in welcher spielart auch immer)

historisch hatten wir das ja schon. der adel sah sich ja durch das gottesgnadentum gerechtfertigt (und dabei von der religion unterstützt, ja durch jesus und nt legitimiert) in seiner parasitären rolle als unterdrücker und ausbeuter seiner die eigentliche wirtschaftsleistung erbringenden untertanen. klar – so weit würde heute aus gutem grund keiner mehr gehen wollen – aber es geht ums prinzip: wollen wir im ernst jemandem sonderrechte einräumen, nur weil er sich auf einen „gott“ beruft?

auch klar: in der alltäglichen und politischen praxis ist das durchaus noch der fall. nehme man nun als beispiel das österreichische paßgesetz oder dass in d das finanzamt den mitgliedsbeitrag für (imho ausschließlich private) vereine einzieht, die als „kirchen“ anerkannt sind (weitere beispiele sind bekannt und müssen hier nicht wiederholt werden

nur: muß man das gut finden, es gar als „gottgegeben“ und unabänderlich hinnehmen?

jetzt auch noch das kriterium der „wahren religion“, des „wahren glaubens“ einzuführen (wie es ja z.b. schon das zweiklassensystem der staatlich anerkannten kirchen und sonstigen glaubensgemeinschaften sinngemäß tut), kann erst recht keine lösung sein. denn der „wahre gläubige“ ist man im bedarfsfall ohnehin immer selber, und die anderen sind es eben nicht. denn alle tiere sind gleich – die schweine aber sind gleicher, wie schon orwell so richtig erkannte

wie also sieht nun eure meinung dazu aus:

welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben?

und warum?

einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


Nachrichten in diesem Thema
welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben? - von petronius - 08-08-2011, 16:51

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