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welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben?
#3
(08-08-2011, 18:02)Theodora schrieb: petronius,
von welchen Vor- und Sonderrechten ist denn die Rede?

hier spreche ich ganz allgemein

(08-08-2011, 18:02)Theodora schrieb: Selbstverständlich sollte für jede Person die gleichen Rechte und Pflichten gelten, die in einer Gesellschaft bzw. Staat eingehalten werden müssen. Greif doch mal ein Beispiel auf, worin ersichtlich wird, ob und wie zweierlei Maß gemessen wird

hab ich doch geschrieben

nach österreichischem paßgesetz ist es nicht zulässig, auf dem paßfoto eine kopfbedeckung auf zu haben - außer aus religiösen gründen

und der mitgliedsbeitrag keines vereins in d wird durch das finanzamt eingezogen

und konkret ist natürlich anlaß meines threads, daß ein user hier das erstgenannte sonderrecht aufgrund von "rücksicht auf gläubige" gefordert hat
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


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RE: welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben? - von petronius - 08-08-2011, 18:10

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